Vorlage - VO/16/2023/512
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Sachverhalt:
Aufgrund des § 77 i. V m. § 79 GO (Gemeindeordnung) wird die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit den vorgeschriebenen Anlagen in der Gemeindevertretung öffentlich beraten, beschlossen und der Kommunalaufsicht vorgelegt. Die Haushaltssatzung ist nach erfolgtem Beschluss durch die Gemeindevertretung bekanntzumachen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 16 Haushaltsvorbericht Großenaspe_2024 (336 KB) | ||||
2 | 16 Haushaltsplan Großenaspe 2024 (4068 KB) |