Vorlage - VO/16/2013/129
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Sachverhalt:
1. Die Planentwürfe werden nach der Abwägung der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Auslegung in vorliegender Fassung gebilligt, mit gewünschten Änderungen beschlossen oder ggf. erneut zur Auslegung bestimmt.
2. Hier ist ausschlaggebend für eine erneute Auslegung die Entscheidung des OVG Lüneburg vom 02.07.2013: Bekanntmachungen der öffentlichen Auslegung bedürfen aller Angaben von Arten umweltbezogener Informationen.
3. Der Entwurf des Planes, dessen Begründung und deren öffentliche Auslegung sind zu beschließen. Die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird mit dem anliegenden Beschluss eingeleitet.
Beschlussvorschlag:
1. Die Entwürfe
der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet Tierhotel - Hundeschule zwischen BAB7 und Petersilienweg, nördlich des Küchengrabens und die Begründung
werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
keine