Vorlage - VO/13/2023/270
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Sachverhalt:
Die Wiedervernässung des Grootmoores in der Gemeinde Heidmoor im Abschnitt 1 mit 73,2 ha ist soweit abgeschlossen, die Abnahme fand am 27.10.2023 statt.
Laut Ankündigung der Wasserbehörde des Kreises Segeberg vom 11.12.2023 soll es mit dem Abschnitt 2, der Wiedervernässung von ungefähr 95,7 ha weiter gehen.
In diesem Zusammenhang ist geplant, momentan als Verbandsgewässer aufgeführte Gewässer / Gräben aus der Verbandsunterhaltung zu streichen und damit in die Unterhaltungspflicht des jeweiligen Eigentümers zu überlassen.
Diese Konstellation besteht auch beim ersten Abschnitt.
Die Gemeinde Heidmoor ist mit Schreiben vom 11.12.2023 gebeten worden, eine Stellungnahme hierzu, ggf mit Bezeichnung der Bedingungen, Hinweisen und Erläuterungen - möglichst kurzfristig, spätestens jedoch bis Ende März 2024 abzugeben.
Das Schreiben der Wasserbehörde ist als Anlage beigefügt.
Scheunemann, 14.12.2023 18:16 UHr
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Heidmoor nimmt die Anhörung zur Kenntnis.
Folgende Stellungnahme mit Anregungen, Bedingungen, Hinweisen, Erläuterungen soll abgegeben werden.
Hier könnte beispielsweise aufgeführt werden, dass – wie auch beim Abschnitt 1 – die Unterhaltungspflicht nach Entlassung als Verbandsgewässer mit einer öffentlich rechtlichen Vereinbarung abzugeben.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
2023-12-11 Heidmoor, Wiedervernässung Grootmoor Abschnitt 2 - Anhörung zur Entlassung von Verbandsgewässern
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2023-12-11 Heidmoor, Wiedervernässung Grootmoor Abschnitt 2 - Anhörung zur Entlassung von Verbandsgewässern (1534 KB) |