Vorlage - VO/07/2024/282
|
|
Sachverhalt:
Die beiden Planverfahren starten jeweils mit dem Aufstellungsbeschluss.
Vorlage erstellt Scheunemann, Stand 11.01.2024 15:01 Uhr
Beschlussvorschlag:
Aufstellungsbeschluss für die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes
Beschluss:
bei Änderung des Flächennutzungsplanes:
Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 12. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet
„südlich Glückstädter Straße, zwischen Heidmoorer Straße und Höh“
folgende Änderungen der Planung vorsieht: Ausweisung einer Fläche für den Neubau eines Feuerwehrkomplexes incl. Schulungsraum.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg in Kreis Segeberg ,
Fachdienst 61.00 –
Räumliche Planung und Entwicklung
Rosenstr. 28 a
23795 Bad Segeberg
beauftragt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:
Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.
- Da die Gemeinde Weddelbrook nicht selbst Eigentümerin der Fläche ist, ist mit dem Grundstückseigentümer eine Regelung zu treffen, unter welchen Bedingungen die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellt (Kaufvertrag).
Hiervon abhängig ist die Durchführung des Bauleitplanverfahrens.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen und weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
bitte prüfen und eintragen
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter: _______
davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
An alle Protokollführer:
Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!
Finanzielle Auswirkungen:
Planungskosten ca 15.000 Euro Bauleitplanung, Kosten werden wohl ungefähr 2026 abgerechnet
Anlage/n: