Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/07/2024/282  

Betreff: F 12 - Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Weddelbrook für die Ausweisung einer Fläche für die Feuerwehr
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Scheunemann, Ute
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Weddelbrook Entscheidung
08.02.2024 
6. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Weddelbrook ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n


Beschlussvorschlag:

Aufstellungsbeschluss für die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes

 

Beschluss:


  1. bei Änderung des Flächennutzungsplanes:

Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 12. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet

dlich Glückstädter Straße, zwischen Heidmoorer Straße und Höh

 

folgende Änderungen der Planung vorsieht: Ausweisung einer Fche für den Neubau eines Feuerwehrkomplexes incl. Schulungsraum.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg in Kreis Segeberg ,
    Fachdienst 61.00
    umliche Planung und Entwicklung
    Rosenstr. 28 a
    23795 Bad Segeberg

    beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.

 

 

  1. Da die Gemeinde Weddelbrook nicht selbst Eigentümerin der Fläche ist, ist mit dem Grundstückseigentümer eine Regelung zu treffen, unter welchen Bedingungen die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellt (Kaufvertrag).
    Hiervon abhängig ist die Durchführung des Bauleitplanverfahrens.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen und weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

bitte prüfen und eintragen

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter: _______

davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

An alle Protokollführer:

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Planungskosten ca 15.000 Euro Bauleitplanung, Kosten werden wohl ungefähr 2026 abgerechnet

 


Anlage/n:

 

 

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