Vorlage - VO/07/2024/283
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Sachverhalt:
Die Gemeinde Weddelbrook möchte ein neues Gebäude für die Feuerwehr errichten. Für die Ausweisung von einer entsprechenden Fläche im Flächennutzungsplan und auch im Bebauungsplan sind entsprechende Bauleitplanverfahren durchzuführen.
Die beiden Planverfahren starten jeweils mit dem Aufstellungsbeschluss.
Vorlage erstellt von Scheunemann, Stand 11.01.2024 15:00 Uhr
Beschlussvorschlag:
bei Neuaufstellung Bebauungsplan:
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Für das Gebiet
„südlich Glückstädter Straße, zwischen Heidmoorer Straße und Höh wird ein Bebauungsplan aufgestellt.
Es werden folgende Planziele verfolgt:
Ausweisung von Fläche für den Neubau eines Feuerwehrkomplexes incl. Schulungsraum
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Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
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Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das
Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg , Kreis Segeberg ,
Fachdienst 61.00 –
Räumliche Planung und Entwicklung
Rosenstr. 28 a
23795 Bad Segeberg
beauftragt werden.
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Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
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Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:
Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.
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Da die Gemeinde Weddelbrook noch nicht selbst Eigentümerin der Fläche ist, ist mit dem Grundstückseigentümer eine Regelung zu treffen, unter welchen Bedingungen die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellt (z.B. Kaufvertrag). Hiervon abhängig ist die Durchführung des Bauleitplanverfahrens.
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Die Gemeinde Weddelbrook hat aufgrund des am 10.10.2019, durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) und das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein (MILI), eingeführten Erlass zum landesweiten Umgang mit Regenwasser in Neubaugebieten den Nachweis zu erbringen einen weitgehend natürlichen Wasserhaushalt zu erhalten.
Aus diesem Grund muss eine Bodengrunduntersuchung durchgeführt werden.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen und weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
bitte prüfen und eintragen
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Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter _______
davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
An alle Protokollführer:
Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!
Finanzielle Auswirkungen:
Geschätzt ca 20.000 Euro für Bebauungsplan und Baugrunduntersuchung, Planungskosten erst ca 2026, Baugrunduntersuchung ca 2024, evtl. Archäologische Untersuchung
Anlage/n: