Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/05/2024/192  

Betreff: B3 VÄ - Beratung und Beschlussfassung über die Verlängerung der Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Hagen für das Gebiet "Dorfstraße beidseitig, nördliche Seite der Hauptstraße zwischen Hauptstraße 13 bis 23, Meinhop"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Scheunemann, Ute
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hagen Entscheidung
26.02.2024 
5. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hagen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2024-01-18 Hagen B-Plan 3 Veränderungssperre - Verlängerung - Satzung und Bekanntmachung mit Lageplan - Entwurf PDF-Dokument

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hagen hat in ihrer Sitzung am 02.03.2022 den Aufstellungsbeschluss für den B-Plan 3 r das Gebiet Dorfstraße beidseitig, nördliche Seite der Hauptstraße zwischen Hauptstr. 13 bis 23 , Meinhop gefasst.

 

In der gleichen Sitzung wurde beschlossen, für den in Aufstellung befindlichen B-Plan 3 eine Veränderungssperre zu erlassen.

Dies geschieht in Form einer Satzung.

 

Diese Satzung hat nach den Vorschriften der §§ 14 und 17 eine regelmäßige Geltungsdauer von 2 Jahren.

Demnach würde die Satzung über die Veränderungssperre Mitte März 2024 außer Kraft treten.

Sollte der B-Plan 3 schon vor diesem Datum rechtskräftig sein, würde die Veränderungssperre gleichzeitig mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes außer Kraft treten.

 

 

Der Planungsstand des B-Plan 3 ist jedoch noch nicht so weit, als dass zu erwarten ist, dass dieser vor Mitte März 2024 in Kraft treten wird.

Aus diesem Grund sollte die Satzung über die Veränderungssperre um ein Jahr nach § 17 Abs 1 BauGB verlängert werden.

Insofern wäre der § 4 Satz 2, zweiter Halbsatz der Satzung über die Veränderungssperre zu ergänzen/ zu ändern.

 

Der Text sollte dann heißen:

Die Satzung tritt mit dem Tag außer Kraft, an dem der in Aufstellung befindliche B-Plan 3 rechtsverbindlich wird, spätestens aber nach Ablauf von 3 Jahren.

 

Weiterhin ist bei der Angabe der Rechtsgrundlagen für die Satzung über die Veränderungssperre nunmehr auch der § 17 BauGB zu nennen.

 

 

Bitte bei der Beratung und Beschlussfassung auf die Befangenheitsregelungen des § 38 in Verbindung mit § 22 Gemeindeordnung (GO) achten!

 

 

Vorlage erstellt Scheunemann am 2024-01-08 13:30 Uhr, ergänzt um Satzung 2024-01-22 10:10 Uhr

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Vor Beratung und Beschlussfassung verlassen die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter wegen Befangenheit den Sitzungsraum:

Namen eintragen: bitte prüfen und eintragen

 

 

Die Gemeindevertretung Hagen beschließt die 1. Änderung /Verlängerung der

 

Satzung der Gemeinde Hagen

über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen B-Plan 3

r das Gebiet Dorfstre beidseitig, nördliche Seite der Hauptstraße zwischen Hauptstr. 13 bis 23, Meinhop

 

 

Auf Grund der §§ 14 Abs 1, 16 und 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuches in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der derzeit gültigen Fassung beschließt die Gemeindevertretung Hagen folgende Änderung:

 

1. Auf der Grundlage des § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Baugesetzbuch) wird

die Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr verlängert.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Ausgeschlossene Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter

Namen eintragen: bitte prüfen und eintragen

 

Diese Personen haben an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen.

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür:

Gegen:

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

Entwurf der Satzung über die Verlängerung der VÄ-Sperre zum B-Plan 3 Hagen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2024-01-18 Hagen B-Plan 3 Veränderungssperre - Verlängerung - Satzung und Bekanntmachung mit Lageplan - Entwurf (91 KB) PDF-Dokument (97 KB)    
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