Vorlage - VO/05/2024/192
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Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hagen hat in ihrer Sitzung am 02.03.2022 den Aufstellungsbeschluss für den B-Plan 3 für das Gebiet „Dorfstraße beidseitig, nördliche Seite der Hauptstraße zwischen Hauptstr. 13 bis 23 , Meinhop“ gefasst.
In der gleichen Sitzung wurde beschlossen, für den in Aufstellung befindlichen B-Plan 3 eine Veränderungssperre zu erlassen.
Dies geschieht in Form einer Satzung.
Diese Satzung hat nach den Vorschriften der §§ 14 und 17 eine regelmäßige Geltungsdauer von 2 Jahren.
Demnach würde die Satzung über die Veränderungssperre Mitte März 2024 außer Kraft treten.
Sollte der B-Plan 3 schon vor diesem Datum rechtskräftig sein, würde die Veränderungssperre gleichzeitig mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes außer Kraft treten.
Der Planungsstand des B-Plan 3 ist jedoch noch nicht so weit, als dass zu erwarten ist, dass dieser vor Mitte März 2024 in Kraft treten wird.
Aus diesem Grund sollte die Satzung über die Veränderungssperre um ein Jahr nach § 17 Abs 1 BauGB verlängert werden.
Insofern wäre der § 4 Satz 2, zweiter Halbsatz der Satzung über die Veränderungssperre zu ergänzen/ zu ändern.
Der Text sollte dann heißen:
Die Satzung tritt mit dem Tag außer Kraft, an dem der in Aufstellung befindliche B-Plan 3 rechtsverbindlich wird, spätestens aber nach Ablauf von 3 Jahren.
Weiterhin ist bei der Angabe der Rechtsgrundlagen für die Satzung über die Veränderungssperre nunmehr auch der § 17 BauGB zu nennen.
Bitte bei der Beratung und Beschlussfassung auf die Befangenheitsregelungen des § 38 in Verbindung mit § 22 Gemeindeordnung (GO) achten!
Vorlage erstellt Scheunemann am 2024-01-08 13:30 Uhr, ergänzt um Satzung 2024-01-22 10:10 Uhr
Beschlussvorschlag:
Vor Beratung und Beschlussfassung verlassen die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter wegen Befangenheit den Sitzungsraum:
Namen eintragen: bitte prüfen und eintragen
Die Gemeindevertretung Hagen beschließt die 1. Änderung /Verlängerung der
Satzung der Gemeinde Hagen
über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen B-Plan 3
für das Gebiet „Dorfstraße beidseitig, nördliche Seite der Hauptstraße zwischen Hauptstr. 13 bis 23, Meinhop“
Auf Grund der §§ 14 Abs 1, 16 und 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuches in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der derzeit gültigen Fassung beschließt die Gemeindevertretung Hagen folgende Änderung:
1. Auf der Grundlage des § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Baugesetzbuch) wird
die Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr verlängert.
Abstimmungsergebnis:
Ausgeschlossene Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter
Namen eintragen: bitte prüfen und eintragen
Diese Personen haben an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür:
Gegen:
Enthaltung:
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Entwurf der Satzung über die Verlängerung der VÄ-Sperre zum B-Plan 3 Hagen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2024-01-18 Hagen B-Plan 3 Veränderungssperre - Verlängerung - Satzung und Bekanntmachung mit Lageplan - Entwurf (91 KB) | (97 KB) |