Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/16/2024/518  

Betreff: F31 - Aufstellungsbeschluss für die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Schröder, Nele
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Schröder, Nele
Beratungsfolge:
Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Entscheidung
31.01.2024 
6. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2024-01-10 Anlage: Lageplan B-Plan 21 2. Änderung und Ergänzung  

Sachverhalt:

Um eine Verkehrsberuhigung neben dem Neubaugebiet Am Eidring zu schaffen, soll die Straße Diekstücken in den Bebauungsplan aufgenommen werden.


Beschlussvorschlag:

Aufstellungsbeschluss für einen Flächennutzungsplan

 

Beschluss:

 

  1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 31. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg folgende Änderung der Planung vorsieht:

 

Die Straße „Diekstücken“ Flur 8 Flst. 30/7 und Flur 13 Flst. 132/0 (siehe Anlage) soll in den Bebauungsplan aufgenommen werden, um eine Verkehrsberuhigung zu schaffen.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro

 

Kreisplanungsamt Segeberg

Fachdienst 61.00

umliche Planung und Entwicklung

Rosenstr. 28 a

23795 Bad Segeberg

 

beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.
     
  2. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

    Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen und weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Bitte prüfen und eintragen

 

An alle Protokollführer:

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Schröder prüfen lassen!

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

2024-01-10 Anlage: Lageplan B-Plan 21 2. Änderung und Ergänzung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2024-01-10 Anlage: Lageplan B-Plan 21 2. Änderung und Ergänzung (2546 KB)      
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