Vorlage - VO/13/2024/271
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Sachverhalt:
Zu Repräsentationszwecken kann die Bürgermeisterin Daten aus dem Melderegister erhalten, wenn die Gemeindevertretung die Herausgabe der Daten beschließt.
Die Amtsverwaltung wird beauftragt, für die Einladung zu einer Seniorenweihnachtsfeier nachstehende Daten der betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner ab dem 60. Lebensjahr jährlich bis zum 01.12. an die Bürgermeisterin zu übermitteln.
- Vor- und Nachnamen
- Anschrift
Für aus Ausrichten von Kinder- und Sommerfesten übermittelt die Verwaltung auf Aufforderung alle Kinder bis zum einschließlich 17. Lebensjahr mit
- Vor- und Nachnamen
- Anschrift
- Geburtsdatum
Für die Überbringung von Geburtstagsglückwünschen erhält die Bürgermeisterin halbjährlich die Einwohnerinnen und Einwohner, die Ihren 65., 70., 75., 80. sowie jeden Geburtstag ab dem 85. Lebensjahr, übermittelt mit Angaben über
- Vor- und Nachname
- Anschrift
- Geburtsdatum
Für die Überwachung der Einwohnerbewegung werden der Bürgermeisterin halbjährlich die Einwohnerinnen und Einwohner mitgeteilt, die geboren, verstorben, zugezogen und verzogen sind.
- Vor- und Nachname
- Anschrift
- Geburtsdatum bei den Geburten
- Sterbedatum bei den Verstorbenen
Für das Übergeben eines Einschulungsgeschenkes übermittelt die Verwaltung der Bürgermeisterin jährlich die Kinder, die im Zeitraum 01.07. – 30.06. das 6. Lebensjahr vollendet haben mit
- Vor- und Nachnamen
- Anschrift
Für angebotene Tagesfahrten/Ausflüge/Auftritte bei Gemeindeveranstaltungen kontaktiert die Bürgermeisterin einen bestimmten Personenkreis. Nach Aufforderung erhält Sie daraufhin
- Vor- und Nachname
- Anschrift
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass die o.g. Daten über die Bürgerinnen und Bürgern zu Repräsentationszwecken an die Bürgermeisterin übermittelt werden dürfen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
keine