Vorlage - VO/07/2024/284
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Sachverhalt:
Im Zuge der Aufstellung des Wege- und Gewässerplanes durch das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung für u.a. auch diese Straße im Jahre 2017 und den danach erfolgten Baumaßnahmen in 2020 entschied die Gemeinde Weddelbrook, die Gesamtkosten für den Straßenausbau Bargholz zu übernehmen unter der aufschiebenden Bedingung, damit auch das Eigentum zu erwerben.
Im Jahr 2017 wurde die gesamte Straße bereits dem Gemeindebezirk Weddelbrook zugeschlagen, eine Eigentumsübertragung hat jedoch bis zum heutigen Tage nicht stattgefunden.
Dieses soll jetzt nachgeholt werden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stimmt zu, dass das Eigentum an dem Flurstück 43 der Flur 12 Gemarkung Weddelbrook von der Gemeinde Mönkloh unentgeltlich an die Gemeinde Weddelbrook übertragen wird.
Dazu ermächtigt die Gemeindevertretung den Bürgermeister, eine entsprechende Flurbereinigungsverhandlung zu unterzeichnen.
Der Gemeinde entstehen für die Verhandlung und die grundbuchliche Umschreibung keine Kosten.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anhang Auszug Liegenschaftskataster (504 KB) |