Vorlage - VO/07/2024/288
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Sachverhalt: Zu Repräsentationszwecken kann der Bürgermeister Daten aus dem Melderegister erhalten, wenn die Gemeindevertretung die Herausgabe der Daten beschließt.
Die Amtsverwaltung wird beauftragt, für die Einladung zu einer Weihnachtsfeier nachstehende Daten der betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner ab dem 65. Lebensjahr jährlich zum 15.11. an den Bürgermeister zu übermitteln.
- Vor- und Nachnamen
- Anschrift
- Geburtsdatum
Für aus Ausrichten von Kinderfesten übermittelt die Verwaltung nach Aufforderung alle Kinder bis zum einschließlich 17. Lebensjahr mit
- Vor- und Nachnamen
- Anschrift
- Geburtsdatum
Für die Überbringung von Geburtstagsglückwünschen erhält der Bürgermeister zum 01.01. eines jeden Jahres die Einwohnerinnen und Einwohner, die Ihren 80., 85. und 95. Geburtstag feiern, übermittelt mit Angaben über
- Vor- und Nachname
- Anschrift
- Geburtsdatum
Für die Überwachung der Einwohnerbewegung werden dem Bürgermeister quartalsweise die Einwohnerinnen und Einwohner mitgeteilt, die geboren, verstorben, zugezogen und verzogen sind.
- Vor- und Nachname
- Anschrift
- Geburtsdatum bei den Geburten
- Sterbedatum bei den Verstorbenen
Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt, dass die o.g. Daten über die Bürgerinnen und Bürgern zu Repräsentationszwecken an den Bürgermeister übermittelt werden dürfen.
Finanzielle Auswirkungen: keine
Anlage/n: keine