Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/07/2024/291  

Betreff: Vereinbarung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023 zum Windpark Weddelbrook WEA 3
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wrage, Lars
Federführend:Fachbereich III Bearbeiter/-in: Adelt, Simone
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Weddelbrook Entscheidung
08.02.2024 
6. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Weddelbrook ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Vereinbarung_nach_§6_Gem_Weddelbrook_WEA3  

Sachverhalt:

In der Erneuerbare-Energien-Gesetz Novelle 2023 wurde für die Betreiber von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien die Möglichkeit geschaffen, die Gemeinden vor Ort an dem Ertrag ihrer Energieanlagen (Windenergieanlagen, Photovoltaikanlagen) teilhaben zu lassen.

Der Betreiber der Energieanlage darf bis zu 0,2 Cent pro ins Netz eingespeister Kilowattstunde an die Gemeinde abgeben. Bei Windenergieanlagen wird ein Radius von 2.500 m um die Anlage gezogen. Die 0,2 Cent werden auf alle in dem Radius befindlichen Gemeinden aufgeteilt. Der prozentuale Anteil jeder Gemeinde bemisst sich nach der Fläche und wird vom Anlagenbetreiber ermittelt und ausgewiesen.

 


Beschlussvorschlag:

Dem Abschluss der Vereinbarung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023 zum Windpark Weddelbrook WEA 3 einschließlich Lageplan und Berechnung zur Ertragsabschätzung zwischen der Energiequelle GmbH, Hauptstraße 44, 15806 Zossen OT Kallinchen und der Gemeinde Weddelbrook wird zugestimmt.

 

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter befangen und von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen:

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vereinbarung_nach_§6_Gem_Weddelbrook_WEA3 (1089 KB)      
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