Vorlage - VO/05/2024/196
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Sachverhalt:
In der Erneuerbare-Energien-Gesetz Novelle 2023 wurde für die Betreiber von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien die Möglichkeit geschaffen, die Gemeinden vor Ort an dem Ertrag ihrer Energieanlagen (Windenergieanlagen, Photovoltaikanlagen) teilhaben zu lassen.
Der Betreiber der Energieanlage darf bis zu 0,2 Cent pro ins Netz eingespeister Kilowattstunde an die Gemeinde abgeben. Bei Windenergieanlagen wird ein Radius von 2.500 m um die Anlage gezogen. Die 0,2 Cent werden auf alle in dem Radius befindlichen Gemeinden aufgeteilt. Der prozentuale Anteil jeder Gemeinde bemisst sich nach der Fläche und wird vom Anlagenbetreiber ermittelt und ausgewiesen.
Beschlussvorschlag:
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter befangen und von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen:
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Vereinbarung_nach_§6_Gem_Hagen_WEA2 (1089 KB) |