Vorlage - VO/13/2024/274
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Sachverhalt:
Bei dem Treffen am 15.11.2022 der Kreiswehrführer des Landes Schleswig-Holstein mit dem
Innenministerium ging es darum, inwieweit die Gemeinden Vorbereitungen für einen
Stromausfall in den Gemeinden getroffen haben bzw. treffen müssen. Es wurde darauf
hingewiesen, die kritische Infrastruktur bei einem Stromausfall in der Gemeinde zu prüfen.
Es ist geplant, für die Feuerwehr ein mobiles Zapfwellenaggregat zu erwerben, das mit einem Schlepper betrieben werden kann und so für alle mobilen Einsatzlagen geeignet ist.
Das Gemeindehaus soll mit einem stationären Notstromaggregat ausgestattet werden.
Aufgrund der begrenzten Fördergelder für Maßnahmen zur Vorbereitung der Katastrophenabwehr kann eine Förderung nicht garantiert werden.
Beschlussvorschlag:
1.) Die Gemeindevertretung beschließt, bei positivem Bescheid des Fördermittelgebers ein mobiles Zapfwellenaggregat für die Feuerwehr und ein stationäres Notstromaggregat für das Gemeindehaus zu beschaffen. Die Prüfung der Fördermöglichkeiten erfolgt durch das Amt Bad Bramstedt Land.
2.) Die Gemeindevertretung beschließt auch, ohne dass Fördergelder zur Verfügung stehen, die Anschaffung eines mobilen Zapfwellenaggregats für die Feuerwehr und eines stationären Notstromaggregats für das Gemeindehaus.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: