Vorlage - VO/20/2024/332
|
|
Sachverhalt:
Das Amt Bad Bramstedt-Land, hat die Möglichkeit, über das sogenannte Behördenleasing, seine Beschäftigten und ehrenamtlich tätigen Bürgermeister, mit Dienstfahrzeugen zu versorgen. Bei dieser Form des Leasings ist das Amt der Leasingnehmer. Sämtliche Kosten (Leasingrate, Versicherung, Steuern, Betriebsstoffe usw.) werden vom Amt bezahlt. Die Kosten werden jedoch in vollem Umfang an den jeweiligen Beschäftigten bzw. Ehrenamtler weitergegeben, sodass für das Amt keinerlei Kosten entstehen. Durch die komplette Kostenübernahme des jeweiligen Beschäftigten bzw. Ehrenamtlers entsteht ebenfalls kein geldwerter Vorteil, weshalb eine 1% Versteuerung bzw. Führung des Fahrtenbuches entfällt und die Fahrzeuge auch für private Zwecke genutzt werden können.
Für den organisatorischen Aufwand im Amt, wird eine jeweilige Kostenpauschale von 10,00€ pro Vorgang und Monat berechnet.
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, dass das Amt Bad Bramstedt-Land, das Behördenleasing betreibt und seinen Beschäftigten, außerhalb der Probezeit und mit unbefristetem Arbeitsvertrag, sowie ehrenamtlich tätigen Bürgermeistern anbietet. Die dadurch entstehenden Kosten werden durch das Amt Bad Bramstedt-Land getragen und an den jeweiligen Beschäftigten bzw. ehrenamtlichen Bürgermeister in vollem Umfang weitergereicht. Um die organisatorischen Kosten in der Verwaltung zu decken, wird eine monatliche Kostenpauschale in Höhe von 10,00€ je Leasingfall berechnet, die ebenfalls vom jeweiligen Beschäftigten bzw. ehrenamtlichen Bürgermeister zu tragen sind.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: