Vorlage - VO/06/2024/274
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Sachverhalt:
Im Kindergarten der Gemeinde Hitzhusen wurde eine neue Heizungsanlage eingebaut. Die Gemeinde hat sich auf die Anschaffung einer Gasbrennwertheizung „Renewable-ready“ in Verbindung mit einer Solarkollektoranlage verständigt.
Durch die geplante Einbindung von erneuerbaren Energien hatte die Gemeinde Hitzhusen Fördergelder beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt. Eine nicht rückzahlbare Zuwendung für diese Maßnahme in Höhe von 3.245,00 Euro wurde durch die BAFA am 13.07.2022 bewilligt.
Die Gasbrennwertheizung wurde zwischenzeitlich installiert. Die Solarthermieanlage fehlt bislang. Die Ausschreibung ist im Herbst 2023 erfolgt. Es wurden keine Angebote abgegeben. Zwischenzeitlich wurde seitens der Gemeinde beraten, ob die Solarthermieanlage überhaupt benötigt wird und wirtschaftlich betrieben werden kann.
Der Zuwendungsbescheid der BAFA sieht vor, dass die Maßnahme bis zum 16.07.24 vollständig umgesetzt sein muss. Eine erneute Ausschreibung lässt sich innerhalb des Zeitraums nicht mehr umsetzen.
Im Hinblick auf das Ausschreibungsergebnis, die Zweifel an der Wirtschaftlichkeit der Solarthermieanlage und das nahe zeitliche Ende des Bewillligungszeitraums wird empfohlen, auf den Einbau der Solarthermieanlage zu verzichten. Da die Voraussetzungen für eine Förderung damit nicht mehr gegeben sind, soll die Förderung an die BAFA zurückgegeben werden.
Beschlussvorschlag:
Die Förderung gemäß Zuwendungsbescheid vom 13.07.2022 in Höhe von 3.245,00 Euro wird an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zurückgegeben.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: