Vorlage - VO/02/2024/279
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Sachverhalt:
Die Gemeinde Bimöhlen plant die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauunngsplanes Nr. 2 Teil 2 für das Gebiet "Östlich der Straßen Entenbusch und Reimersweg - hier für den Änderungs- und Erweiterungsbereich "südlich der Dorfstraße, östlich des Reimersweges"
Bedingt durch die hierin geplante Flächenversiegelung ist ein Ausgleich (ökologische Aufwertung) erforderlich. Eine Ausgleichsfläche von ungefähr 2000 qm ist erforderlich.
Dieser Ausgleich ist im Bebauungsplan verbindlich zu benennen.
Die Gemeinde Bimöhlen muss nun vorgeben, wo der Ausgleich durchgeführt werden soll.
Die Gemeinde muss entscheiden, dass der Ausgleich beispielsweise innerhalb des B-Plan-Gebietes, oder auf einer externen Fläche durchgeführt wird.
Die Flächen müssen nicht zwingend im Eigentum der Gemeinde stehen.
Sollten die Flächen extern liegen und nicht im Eigentum der Gemeinde stehen, so muss zusätzlich zum Bebauungsplan eine Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer getroffen werden, damit die Verpflichtung aus dem Bebauungsplan dann auch umgesetzt werden kann.
Die Ausgleichsfläche und Maßnahme ist verbindlich zu benennen.
(hier bitte eintragen, was auf welcher Fläche erfolgen soll)
Beispiel innerhalb des Baugebietes:
Der Ausgleich soll innerhalb des Bebauungsplanes erfolgen. Entsprechende Maßnahmen sind im Bebauungsplan festzulegen.
Beispiel externe Ausgleichsfläche:
Der Ausgleich soll auf dem Grundstück durchgeführt werden:
Flur Nr. 495,
Flurstück 13789 ,
Größe des Grundstücks 17.357 qm,
Bezeichnung: Superkoppel an der Straße XY,
hiervon soll der östlich gelegene Randstreifen, angrenzend an die Waldfläche….. festgesschreiben werden.
Als Ausgleich soll die Waldfläche vergrößert werden…)
Vorlage erstellt am 29.01.2024 1032 Uhr, ergänzt am 01.02.2024 11:33 Uhr Scheunemann
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bimöhlen beschließt, dass der Ausgleich, der im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil 2 1.Änderung für das Gebiet "Östlich der Straßen Entenbusch und Reimersweg - hier für den Änderungs- und Erweiterungsbereich "südlich der Dorfstraße, östlich des Reimersweges" erforderlich ist, folgendermaßen durchgeführt werden soll:
innerhalb des Baugebietes:
Der Ausgleich soll innerhalb des Bebauungsplanes erfolgen. Entsprechende Maßnahmen sind im Bebauungsplan festzulegen.
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen und weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Reimer Wagner und Michael Schirrmacher
Evtl sind noch weitere GV ausgeschlossen, bitte prüfen
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter: ______
davon anwesend:
bei diesem TOP ausgeschlossen: ______
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
An alle Protokollführer:
Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: