Vorlage - VO/01/2024/244
|
|
Sachverhalt:
Zu Repräsentationszwecken kann die Bürgermeisterin Daten aus dem Melderegister erhalten, wenn die Gemeindevertretung die Herausgabe der Daten beschließt.
Die Amtsverwaltung wird beauftragt, für die Einladung zur Seniorenweihnachtsfeier jährlich zum 15.11. nachstehende Daten der betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner ab dem 60. Lebensjahr an die Bürgermeisterin zu übermitteln.
1.Vor- und Nachnamen
2.Anschrift
Für das Ausrichten von Kinderfesten/Vogelschießen übermittelt die Verwaltung auf Aufforderung alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr mit
1.Vor- und Nachnamen
2.Anschrift
3.Geburtsdatum
Für die Überbringung von Geburtstagsglückwünschen erhält die Bürgermeisterin halbjährlich die Einwohnerinnen und Einwohner, die Ihren 80. und 85. Geburtstag feiern sowie jeden Geburtstag ab dem 90. Lebensjahr, übermittelt mit Angaben über
1.Vor- und Nachname
2.Anschrift
3.Geburtsdatum
Für die Überwachung der Einwohnerbewegung werden der Bürgermeisterin quartalsweise die Einwohnerinnen und Einwohner mitgeteilt, die geboren, verstorben, zugezogen und verzogen sind.
1.Vor- und Nachname
2.Anschrift
3.Geburtsdatum bei den Geburten
4.Sterbedatum bei den Verstorbenen
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass die o.g. Daten über die Bürgerinnen und Bürgern zu Repräsentationszwecken an die Bürgermeisterin übermittelt werden dürfen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: