Holsteiner Auenland         

Als Favorit hinzufügen   Druckansicht öffnen
 

Vorlage - VO/08/2024/419  

Betreff: Klärteichanlage Wiemersdorf
hier: Entscheidung zum vorgezogenem Bau einer technischen Kläranlage
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Benneck, Martin
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Benneck, Martin
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Wiemersdorf Entscheidung
21.02.2024 
4. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wiemersdorf (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Es wird Bezug auf den Beschluss (TOP 18) der GV vom 06.12.2023 genommen.

 

Bislang wurde der Ausbau der Kläranlage in zwei Schritten beschlossen:

 

1. Ausbaustufe: Erweiterung der Teichkläranlage um eine Belüftung, Trennung des 3.      Teiches in drei Bereiche und eine P-Fällung (Zwischenlösung).

 

2. Ausbaustufe: Erforderlicher Neubau einer technischen Kläranlage (SBR-Anlage).

 

r die erste Ausbaustufe liegt mittlerweile der Erlaubnisbescheid der unteren Wasserbehörde vor. Diese ist allerdings nur auf 3 Jahre befristet.

Die Kosten für die 1. Ausbaustufe wurden mit rd. 400.000,00 € (brutto) veranschlagt. Lediglich 100.000,00 € von diesen Kosten können auch für den späteren Ausbau zur technischen Anlage (2. Ausbaustufe) von Nutzen sein. Die restlichen Investitionskosten würden später im Grunde verfallen.

Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass die Einleiterlaubnis nur befristet ist, wurde die planerische Umsetzung der Baumaßnahme am 11.01.2024 nochmal mit der unteren Wasserbehörde neu erörtert. Im Ergebnis hat man sich darauf verständigt, dass der Ausbau der Teichkläranlage in zwei Ausbauschritten aus finanziellen Gründen (Verlust von 300.000,00 €) aus Sicht der Gemeinde -nachvollziehbar- nicht sinnvoll ist. Die Gemeinde schlägt angesichts der vorgenannten Punkte vor, den Bau einer technischen Anlage vorzuziehen und für den Planungs- und Ausführungszeitraum die Bestandsanlage ohne Erweiterungen weiter zu betreiben. Der Kreis erklärt hierzu, dass Sie dem Vorschlag zustimmt, sobald ein Beschluss der Gemeinde vorliegt.

 

r den Umbau der Teichkläranlage zu einer technischen Kläranlage (SBR-Anlage) liegt seit 04.12.2024 eine aktualisierte Kostenschätzung vor. Nach dieser Schätzung betragen die Baukosten rd. 3.430.532,00 € (brutto). Infolge der vorgenannten Baukosten und der daraus abzuleitenden Planungskosten nach HOAI bedeutet dies, dass der Auftragswert für die Planungskosten oberhalb des Schwellenwertes für nationale Ausschreibungen (-derzeit bei 221.000,00 € netto-) liegen wird. Somit ist vergaberechtlich eine EU-weites Verfahren für die Vergabe der Planungsleistungen erforderlich. Hierzu wird die Unterstützung eines externen Büros zur Verfahrensvorbereitung und -begleitung erforderlich sein.

Das derzeitige Planungsbüro und die untere Wasserbehörde wurden von diesem Sachverhalt in Kenntnis gesetzt, da dies eine entsprechende aber nicht vermeidbare Zeitverzögerung bedeutet. Sowohl der Kreis als auch das Planungsbüro nnen die Sachlage nachvollziehen. Es bleibt aber bei dem Einverständnis des Kreises zur angedachten Lösung, den Bau einer technischen Anlage vorzuziehen.

 

Da im Hinblick auf die Reinigungsleistung, insbesondere für die Elimination von Ammonium-Stickstoff, möglicherweise Fördermittel eingeworben werden können, empfiehlt der Kreis möglichst zeitnah ein sogenanntes Intensivmonitoring (Monatliche Messungen über ein Jahr) in Auftrag geben. Die Kosten betragen in etwa 5.000,00 bis 10.000,00 (netto). Die Anzahl und die Lage der Untersuchungspunkte sind im Vorwege mit dem Kreis abzustimmen. Die Untersuchung wird erforderlich sein, um entsprechende Fördermittel erhalten zu können.  

 


Beschlussvorschlag:

a) Die Gemeindevertretung beschliesst, den Bau einer technischen Anlage (SBR-Anlage) vorzuziehen und für den Planungs- und Ausführungszeitraum die Bestandsanlage ohne Erweiterungen weiter zu betreiben.

 

b) Die Gemeindevertretung beschließt, dass das EU-weite Verfahren für die Vergabe der Planungsleistungen eingeleitet wird. Sie stimmt weiter zu, dass zur Verfahrensvorbereitung und -begleitung ein externes Büro eingeschaltet wird.

Anm.: Die Kosten hierfür sind noch nicht bekannt und werden zu gegebener Zeit bekannt gegeben.

 

c) Die Gemeindevertretung beschließt, dass das Intensivmonitoring zeitnah in Auftrag gegeben wird. Die geschätzten Kosten liegen bei 5.000,00 bis 10.000,00 (netto).

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

Startseite   |   Anregungen   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutzerklärung