Vorlage - VO/07/2024/304
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Sachverhalt:
Die Gemeinde Weddelbrook hatte insgesamt 220 Anteile an der SH Netz AG erworben.
Mit Wirkung zum 11.04.2024 sind 172 Anteile gekündigt worden. Die Kündigung ist fristgerecht seitens des Amtes erfolgt – Bestätigung liegt vor.
Die Gemeinde hat somit aktuell 48 Anteile der SH Netz AG im Bestand, deren Rückkaufwert insgesamt 264.607,20 Euro beträgt (siehe Anlage).
Die Gemeinde Weddelbrook muss nun darüber entscheiden, ob sie diese Anteile ebenfalls kündigt und den o.g. Ertrag zur Stärkung der Liquidität des gemeindlichen Haushalts verwendet oder ob sie die Anteile bis zum nächsten regulären Kündigungstermin im Jahr 2029 behält.
Im Falle der Kündigung der Anteile muss die Kündigung bis zum 15.06.2024 erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Empfehlung des Finanzausschusses:
Die Gemeinde Weddelbrook
(a) kündigt die verbliebenen Anteile fristgerecht zum 15.06.2024
(b) behält die verbliebenen Anteile an der SH Netz AG
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Gemeinde Weddelbrook Übersicht Anteile SH Netz (429 KB) |