Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/16/2013/136  

Betreff: Aufstellungsbeschluss für die 6. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:1.
2. Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Piechotta, Meike
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Großenaspe Entscheidung
Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Entscheidung
28.11.2013 
2. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 


Beschlussvorschlag:

  1. Der Bebauungsplan Nr. 3 6. vereinfachte Änderung für das Gebiet „der bestehenden 1. Ergänzung des Gewerbegebietes (Nordöstliche Erweiterung des Gewerbegebietes Hinter der Bahn)“ soll wie folgt geändert werden:
    Vergrößerung des Baufeldes zur Vergrößerung von flexibleren Baumöglichkeiten

     
  2.               Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
     
  3.               Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg in Fachdienst 61.00 –
    Räumliche Planung und Entwicklung
    Hamburger Straße 30
    23795 Bad Segeberg
    beauftragt werden.
     
  4.               Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.
     
  5.               Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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