Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/13/2012/002  

Betreff: Bildung eines Wahlvorstandes und Festlegung des Wahllokales für die Kommunalwahl am 26. Mai 2013
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage GV M
Verfasser:Michaela Wendland
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Wendland, Michaela
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Heidmoor Entscheidung
10.12.2012 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Heidmoor ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Für die bevorstehende Kommunalwahl (sowie Kreiswahl) am 26. Mai 2013 ist für jeden Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden. Der Wahlvorstand besteht gemäß § 14 des Gemeindekreiswahlgesetzes (GKWG) aus der/dem Wahlvorsteher/in, 1 oder 2 Stellvertreter/innen, einem/einer Schriftführer/in und Stellvertreter/in und 2-3 Beisitzer/innen.

 

Die Mitglieder des Wahlvorstandes werden vom Gemeindewahlleiter Christian Stölting aus dem Kreis der Wahlberechtigten (Deutsche und Unionsbürger/innen, mindestens 16 Jahre, am Wahltag seit mindestens 6 Wochen im Wahlgebiet wohnhaft)  berufen; dabei sollen möglichst alle politischen Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden.

Die Gemeindevertretung wird gebeten, Vorschläge für die Berufung der Mitglieder des Wahlvorstandes zu machen. Es ist ausreichend, die Mitgliederzahl des Wahlvorstandes auf 7 festzulegen. Zweckmäßig wäre es, 2 Ersatzmitglieder zu benennen.

 

Bei der Auswahl der Mitglieder des Wahlvorstandes bitte ich folgendes zu beachten:

Wahlbewerber/innen sowie Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und deren Stellvertreter/innen dürfen nicht Mitglieder des Wahlvorstandes sein und niemand darf in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein.

 

Desweiteren wird um Festlegung des Wahllokales gebeten. Es wird vorgeschlagen, das Dorfhaus, Moorweg 13, 24632 Heidmoor, zum Wahllokal zu bestimmen.

 


Beschlussvorschlag:

a)      Zur Berufung in den Wahlvorstand werden vorgeschlagen:

 

1.      ______________________________________ als Wahlvorsteher/in

2.      ______________________________________ als 1. stellv. Wahlvorsteher/in

3.      ______________________________________ als 2. stellv. Wahlvorsteher/in

4.      ______________________________________ als Schriftführer/in

5.      ______________________________________ als stellv. Schriftführer/in

6.      ______________________________________ als Beisitzer/in

7.      ______________________________________ als Beisitzer/in

 

Erstazmitglieder:

1.      ______________________________________

2.      ______________________________________

 

b)      Zum Wahllokal wird das Dorfhaus, Moorweg 13, 24632 Heidmoor, bestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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