Vorlage - VO/20/2014/068
|
|
Sachverhalt:
Aufgrund des § 95 i. V m. § 79 GO (Gemeindeordnung) wird die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit den vorgeschriebenen Anlagen in der Amtsausschusssitzung öffentlich beraten, beschlossen und der Kommunalaufsicht vorgelegt. Die Haushaltssatzung ist nach erfolgtem Beschluss durch den Amtsausschuss bekanntzumachen.
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss beschließt die vorgelegte Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: