Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/01/2014/044  

Betreff: Zusammenarbeit der Grundschulen Brokstedt und Hennstedt - öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen den Mitgliedsgemeinden des Schulverbandes Brokstedt und Umgebung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Christian Stölting
Federführend:Fachbereich Ia Bearbeiter/-in: Mohr, Sonja
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Armstedt Entscheidung
13.05.2014 
5.Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Armstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 PDF-Dokument
Anlage 2 PDF-Dokument

Sachverhalt:

Zur Sicherung des Schulstandortes in Hennstedt haben die Verbandsversammlungen der Schulverbände Brokstedt und Hennstedt auf ihren Sitzungen am 27.02.2014 beschlossen, die Grundschulen Brokstedt und Hennstedt organisatorisch zu verbinden.

 

Der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen dem Schulverband Brokstedt und Hennstedt ist dieser Sitzungsvorlage in Kopie mit der Bitte um Kenntnisnahme beigefügt (Anlage 2).

 

Die Genehmigung der organisatorischen Verbindung ist beim Ministerium für Bildung und Wissenschaft zu beantragen.

 

Die ab 01.08.2014 geplante organisatorische Verbindung beider Grundschulen macht die Regelung der Trägerschaft in Form eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen allen Mitgliedsgemeinden des Schulverbandes Brokstedt erforderlich. Der anliegende Vertragsentwurf (Anlage 1) ist den Mitgliedsgemeinden zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

Die Zustimmung sämtlicher Mitgliedsgemeinden ist auch Voraussetzung für die außerdem von der Verbandsversammlung beschlossene Satzungsänderung gemäß § 3 in Verbindung mit § 17 der Verbandssatzung. Die Satzungsänderung wird den Mitgliedsgemeinden in einer gesonderten Sitzungsvorlage zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 


Beschlussvorschlag:

Dem Abschluss des als Anlage 1 beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen den Mitgliedsgemeinden des Schulverbandes Brokstedt und Umgebung über die Trägerschaft der Grundschule des Schulverbandes Brokstedt und Umgebung und des Schulverbandes Hennstedt und Umgebung in Brokstedt wird zugestimmt.

 

Der Bürgermeister bzw. seine Stellvertreter werden ermächtigt, ggf. im Laufe des Verfahrens erforderlich werdende redaktionelle Änderungen ohne Zustimmung der Gemeindevertretung vorzunehmen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

1. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen den Mitgliedsgemeinden des Schulverbandes Brokstedt und Umgebung über die Trägerschaft der Grundschule des Schulverbandes Brokstedt und Umgebung und des Schulverbandes Hennstedt und Umgebung in Brokstedt

 

2. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Schulverband Brokstedt und Umgebung und dem Schulverband Hennstedt und Umgebung über die organisatorische Verbindung der Grundschulen Brokstedt und Hennstedt

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 (82 KB) PDF-Dokument (95 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 (74 KB) PDF-Dokument (111 KB)    
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