Holsteiner Auenland         

Als Favorit hinzufügen   Druckansicht öffnen
 

Vorlage - VO/01/2014/045  

Betreff: 1. Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Schulverband Brokstedt und Umgebung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Christian Stölting
Federführend:Fachbereich Ia Bearbeiter/-in: Mohr, Sonja
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Armstedt Entscheidung
13.05.2014 
5.Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Armstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage Vertragsänderung PDF-Dokument

Sachverhalt:

Die Schulverbandes Brokstedt und Hennstedt sind zurzeit Träger eigener Grundschulen an den Standorten Brokstedt und Hennstedt.

 

Zur Sicherung des Grundschulstandortes in der Gemeinde Hennstedt ist ab dem 01.08.2014 die organisatiorische Verbindung der Grundschulen des Schulverbandes Brokstedt und des Schulverbandes Hennstedt geplant. Dem Abschluss eines entsprechenden Vertrages haben die Mitglieder beider Verbandsversammlungen zugestimmt. Die Genehmigung ist beim Ministerium für Bildung und Wissenschaft zu beantragen.

 

Von dem öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Trägerschaft der neu entstehenden Grundschule haben die Mitglieder der Verbandsversammlung des Schulverbandes Brokstedt auf ihrer Sitzung am 27.02.2014 Kenntnis erhalten. Die Beratung und Beschlussfassung in allen Mitgliedsgemeinden erfolgt in den nächsten Wochen.

 

Der Abschluss der Verträge macht darüber hinaus die Anpassung beider Verbandssatzungen erforderlich.

 

Gemäß § 3 der derzeit geltenden Fassung der Verbandssatzung des Schulverbandes Brokstedt ist der "Zweckverband Träger der Grundschule in Brokstedt".

Die geplante organisatorische Verbindung der Grundschule Brokstedt mit der Grundschule Hennstedt hat die vollständige Auflösung der beiden Schulen und die Errichtung einer neuen Schule zur Folgen. Der Zweckverband Schulverband Brokstedt und Umgebung ist nach § 3 Absatz 1 des Satzungsentwurfs ab dem 01.08.2014 zusammen mit dem Schulverband Hennstedt und Umgebung Träger der Grundschule in Brokstedt mit einer Außenstelle in Hennstedt. Die Schulträgerschaft des Schulverbandes Brokstedt ist gemäß Absatz 2 des Satzungsentwurfs auf den Standort der Grundschule Brokstedt begrenzt.

 

Schulträger im Sinne des § 38 Absatz 1 bis 3 und § 125 Absatz 3 Nr. 4 des Schulgesetzes ist der Schulverband Brokstedt.

 

Gemäß § 17 der Verbandssatzung bedarf die Änderung des § 3 der Satzung der Zustimmung sämtlicher Verbandsmitglieder.

Sie ist nach Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung des Schulverbandes Brokstedt am 27.02.2014 allen Mitgliedsgemeinden - Armstedt, Borstel, Brokstedt, Fitzbek, Hardebek, Hasenkrug, Rade, Sarlhusen, Willenscharen - zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

Sobald die Zustimmung aller Mitgliedsgemeinden vorliegt, ist die Genehmigung bei der Kommunalaufsicht des Kreises Steinburg zu beantragen. Nach Genehmigung kann die Satzung durch den Verbandsvorsteher ausgefertigt und bekannt gemacht werden. Sie tritt am 01.08.2014 in Kraft.

 

Beim Schulverband Hennstedt läuft das gleiche Verfahren parallel.

 

Die aktuelle Fassung der Verbandssatzung finden Sie unter www.amt-kellunghusen.de


Beschlussvorschlag:

Der 1. Änderungssatzung der Verbandssatzung des Schulverbandes Brokstedt und Umgebung in der beigefügten Fassung wird zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

1. Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Schulverband Brokdstedt und Umgebung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage Vertragsänderung (33 KB) PDF-Dokument (41 KB)    
Startseite   |   Anregungen   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutzerklärung