Vorlage - VO/16/2014/157
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Sachverhalt:
Zur Aufstellung der 6. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet der bestehenden 1. Ergänzung des Gewerbegebietes „Nordöstliche Erweiterung des Gewerbegebietes, Hinter der Bahn“ wurden die Träger öffentlicher Belange über die öffentlichen Auslegung benachrichtigt. Diese wurden aufgefordert sich in Form von Anregungen und/ oder Stellungnahmen innerhalb der Auslegungsfrist zu beteiligen. |
Diese Anregungen nach der öffentlichen Auslegung sind von der Gemeinde Großenaspe abzuwägen.
Beschlussvorschlag:
Abwägungsbeschluss:
Zur
Aufstellung der 6. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet der bestehenden 1. Ergänzung des Gewerbegebietes „Nordöstliche Erweiterung des Gewerbegebietes, Hinter der Bahn“ |
wurden folgende Anregungen vorgebracht.
Diese Anregungen von Privatpersonen und TÖB nach der öffentlichen Auslegung vor dem Satzungsbeschluss werden durch den Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe am 27.03.2014 wie folgt abgewogen:
Datum der Stellung-nahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Tiefbau Keine Bedenken.
| ./. |
Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Bauaufsicht Im Antrag des Flurstückes 237 ragt der Dachüberstand in die StrW Fläche. Ist das zulässig, oder im B-Plan schriftlich auszuschließen? Außerdem ist die Garage bis an den Knick geplant. | Die Stellungnahme bezieht sich wohl auf einen vorliegenden Bauantrag. Dieser wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Stellungnahme unverständlich. An der Planung wird festgehalten. |
Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Vorbeugender Brandschutz Keine Bedenken.
| ./. |
Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Kreisplanung Keine Anregungen.
| ./. |
Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Denkmalschutz Keine Bedenken. | ./. |
Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Naturschutz und Landschaftspflege Durch den o.g. Bauleitplan werden die von mir wahrzunehmenden Belange von Natur und Landschaft berührt. Wie bereits in den vorangegangenen Änderungen angemerkt ist besonders in Bezug auf das Landschaftsbild eine ausreichende Eingrünung des Gewerbegebietes notwendig. Aus diesem Grund ist der Erhalt der vorhandenen Knicks und die Entwicklung hochwertiger neuer Knicks unbedingt notwendig. Um einen dauerhaften Erhalt und die Qualität der Knicks zu sichern halte ich aus naturschutzfachlicher Sicht weiterhin einen mindestens 10 m breiten Streifen für erforderlich. Die Änderung der Baugrenze führt zu einer Überbauung von Flächen, die unmittelbar an die im B-Plan festgesetzte Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft angrenzt. Durch die direkt an die Fläche angrenzende Bebauung wird das Entwicklungsziel dieser Flächen beeinträchtigt. Die verbleibende Breite von 6 m bis zur Grundstücksgrenze ist nicht ausreichend um eine naturschutzfachlich wertvolle Entwicklung sicherzustellen. | Der Erhalt des Knicks ist durch den nach wie vor festgesetzten Knickschutzstreifen gegeben. An der Planung wird festgehalten. Das planerische Ziel der Eingrünung des Gewerbegebietes ist nach wie vor gewährleistet. |
Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Wasser – Boden – Abfall SG Abwasser Keine Bedenken. Durch die Planänderung sind keine wasserwirtschaftlichen Belange betroffen. SG Gewässer Keine Bedenken. SG Boden Keine Bedenken. SG Grundwasser Keine Bedenken. | ./. |
Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Umweltmedizin und Seuchenhygiene Keine Bedenken. | ./. |
Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Sozialplanung Keine Stellungnahme. | ./. |
Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Verkehrsordnung Keine Stellungnahme. | ./. |
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
keine