Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/16/2014/162  

Betreff: Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 22 für das Gebiet "Gemarkung Brokenlande; östlicher Teilbereich des Erweiterungsgrundstückes der Biogasanlage, westlich der L 319 (Hamburger Chaussee), nördlich der L 260 (Brokenlander Straße)"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Meike Piechotta
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Piechotta, Meike
Beratungsfolge:
Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Entscheidung
03.04.2014 
3. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Anlässlich eines geplanten Neubaus des Betriebshofes A7 beantragt der Vorhabenträger die Änderung des Flächennutzungsplanes. Da es sich um ein nicht privilegiertes Vorhaben im Außenbereich handelt, ist seitens der Gemeinde Großenaspe auch der vorhandene Flächennutzungsplan um den gewünschten Bereich zu ändern.

 

Die Planungskosten trägt der Vorhabenträger.

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Für das Gebiet „Gemarkung Brokenlande; östlicher Teilbereich des Erweiterungsgrundstückes der Biogasanlage, westlich der L 319 (Hamburger Chaussee), nördlich der L 260 (Brokenlander Straße)“ wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 22 aufgestellt.

Es werden folgende Planziele verfolgt:

 

Schaffung eines Standortes für den Neubau Betriebshof A7

 

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg in Fachdienst 61.00 – Räumliche Planung und Entwicklung, Hamburger Straße 30 in 23795 Bad Segeberg beauftragt werden.

 

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich/ in einem Scoping-Termin erfolgen.

 

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung sowie einem Hinweis im „Anzeiger“ und in der „Segeberger Zeitung“ einzuladen ist.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:

keine

 


Anlage/n:

siehe: Anlagen 17. Änd F-Plan

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