Vorlage - VO/10/2014/046
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Sachverhalt:
- Die Planentwürfe werden nach der Abwägung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in vorliegender Fassung gebilligt oder ggf. mit gewünschten Änderungen beschlossen. Eine Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB hat nicht stattgefunden.
- Der Entwurf des Planes, dessen Begründung und deren öffentliche Auslegung sind zu beschließen. Die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird mit dem anliegenden Beschluss eingeleitet.
Beschlussvorschlag:
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für
die Klarstellungssatzung i.V. mit einer Ergänzungssatzung für den Bereich "Hasenkruger Kamp; südlich der Hauptstraße, westlich des Grabens und des Biotops"
- Die Entwürfe
der Klarstellungssatzung i.V. mit einer Ergänzungssatzung für den Bereich "Hasenkruger Kamp; südlich der Hauptstraße, westlich des Grabens und des Biotops", des Textes Teil B und der Begründung
werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
- Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Holger Oehmke
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
keine