Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/02/2014/074  

Betreff: Anpassung der Übungsleiterentschädigung gemäß Richtlinie des Kreises Segeberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kirsten Laudenbach
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Laudenbach, Kirsten
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Bimöhlen Entscheidung
01.09.2014 
6. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

rderung des Ehrenamtes: Der Kreis Segeberg gewährt im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel des Kreises Sportvereinen im Kreis Segeberg Zuschüsse zur Entschädigung anerkannter Übungsleiter/innen und anerkannter Vereinsmanager/innen. Diese Mittel werden dem Kreissportverband zur Verfügung gestellt, der die Auszahlung vornimmt.

Der Kreiszuschuss betrug bislang 2,05 € je Übungsstunde (gleich 60 Minuten). Bezuschussungshig sind alle Übungsgruppen im Jugendbereich (bis einschließlich vollendetes 18. Lebensjahr). Vorausgesetzt wird, dass sich sowohl die Vereine als auch die für diese zuständigen Gemeinden mit einem mindestens gleich hohen Betrag beteiligen.

Mit Wirkung vom 01.01.2014 ist der Kreiszuschuss auf einen Stundenbetrag von 2,50 € erhöht worden.

Bisher hat die Gemeinde Bimöhlen die Übungsleiterentschädigung auch an Übungsleiter ohne Lizenz und auch für den Erwachsenenbereich gewährt.


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt den gemeindlichen Anteil der Übungsleiterentschädigung entsprechend der Richtlinie  des Kreises Segeberg für die Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine im Kreis Segeberg zur Entschädigung anerkannter Übungsleiter/innen und Vereinsmanager/innen vom 01.01.1997, geändert durch Beschluss des Kreistages vom 16.01.2014, mit Wirkung vom 01.01.2014 von 2,05 € auf 2,50 € pro Übungsleiterstunde anzupassen.

Weiterhin gewährt die Gemeinde Bimöhlen ebenfalls die Übungsleiterentschädigung an Übungsleiter ohne entsprechende Lizenz und an Übungsleiter im Erwachsenenbereich.


Finanzielle Auswirkungen:

 


Anlage/n:

 

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