Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/02/2014/075  

Betreff: Beschluss über die Änderung der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 4 für das Gebiet "Östlich der Hauptstraße (K 89)/ Reesmoor"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Meike Piechotta
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Piechotta, Meike
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Bimöhlen Entscheidung
01.09.2014 
6. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Aufgrund des § 10 hat die Gemeindevertretung Bimöhlen am 10.09.2012 den Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet „Östlich der Hauptstraße (K 89)/ Reesmoor“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B), als Satzung beschlossen. Die Begründung wurde zeitgleich gebilligt.

 

Folgender Abschnitt soll aufgrund von Einwänden des Kreises Segeberg Wasser-Boden-Abfall geändert werden:

7. Ver- und Entsorgung

Abwasserentsorgung

ALT : Die Abwasserversorgung erfolgt über auf dem Grundstück in einer eigenen Behandlungsanlage. Die erfolgt in enger Absprache mit der Genehmigungsbehörde. Das nicht belastete Oberflächenwasser soll vor Ort zur Versickerung gebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass dies erlaubnispflichtig ist.


Beschlussvorschlag:

Beschluss über die Änderung der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 4 für das Gebiet „Östlich der Hauptstraße (K 89) / Reesmoor

7. Ver- und Entsorgung

Abwasserentsorgung

NEU:


Finanzielle Auswirkungen:

 


Anlage/n:

 

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