Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/16/2014/171  

Betreff: Erneuter dritter Abwägungsbeschluss zur Aufstellung der 11. Änderung eines Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "nördlich Brokstedter Straße/ Brokenlander Gehege"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Meike Piechotta
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Piechotta, Meike
Beratungsfolge:
Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Entscheidung
12.08.2014 
4. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Zur Aufstellung der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „nördlich Brokstedter Straße/ Brokenlander Gehegewurden die Träger öffentlicher Belange über die dritte öffentliche Auslegung benachrichtigt. Diese wurden aufgefordert sich in Form von Anregungen und/ oder Stellungnahmen innerhalb der Auslegungsfrist zu beteiligen. Dieser Verfahrensschritt wurde wiederholt und wird jetzt erneut abgewogen.

 

Diese Anregungen nach der dritten öffentlichen Auslegung sind von der Gemeinde Großenaspe erneut abzuwägen.


Beschlussvorschlag:

 

Erneuter Abwägungsbeschluss zur Aufstellung der 11. Änderung eines Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „nördlich Brokstedter Straße/ Brokenlander Gehege

 

wurden folgende Anregungen vorgebracht.

 

Diese Anregungen von Privatpersonen und TÖB nach der 3. öffentlichen Auslegung vor dem endgültigen Beschluss werden durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe am 12.08.2014 wie folgt abgewogen:

 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

14.07.2014Az.: 61.00.7

Katastrophenschutz

über

Kreis Segeberg

In dem o.a. Gebiet sind Kampfmittel nicht auszuschließen.

Vor Beginn von Bauarbeiten ist die Fläche auf Kampfmittel untersuchen zu lassen. Die Untersuchung wird auf Antrag durch das Landeskriminalamt, Sachgebiet 323, Mühlenweg 166, 24116 Kiel, durchgeführt.

Bitte weisen Sie die Bauträger darauf hin, dass sie sich frühzeitig mit dem Kampfmittelräumdienst in Verbindung setzen sollten, damit Sondier- und Räummaßnahmen in das Bauvorhaben einbezogen werden können.

 

14.07.2014

Az.: 61.00.7

Stadt Neumünster über

Kreis Segeberg

Aus Sicht der Stadt Neumünster als Nachbargemeinde sind zur 11. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Großenaspe keine Anregungen vorzutragen.

./.

14.07.2014

Az.: 61.00.7

Landesamt Denkmalpflege Kiel über Kreis Segeberg

Keine Bedenken.

./.

14.07.2014Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

 

Tiefbau

Keine Stellungnahme, da keine Kreisstraße betroffen ist.

./.

14.07.2014

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Bauaufsicht

Keine Anregungen.

./.

14.07.2014

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Vorbeugender Brandschutz

Keine Stellungnahme.

./.

14.07.2014

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Kreisplanung

Keine Anregungen.

./.

14.07.2014

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Naturschutz und Landschaftspflege

Durch den o.g. Bauleitplan werden die von mir wahrzunehmenden Belange von Natur und Landschaft berührt. Gegen die Darstellungen und Festsetzungen bestehen keine Bedenken.

./.

14.07.2014

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Wasser – Boden – Abfall

SG Gewässer

Keine Bedenken

 

SG Boden:

Keine Bedenken.

Hinweis:

Aufgrund des Brandereignisses sind Untersuchungen nach Abriss der Brandruine im Umfeld der Gebäude auf mögliche Belastungen gemäß Prüf- und Maßnahmenwerde des Wirkungspfades Boden – Mensch BBodSchV empfehlenswert.

 

SG Grundwasser:

Aus Sicht des Grundwasserschutzes keine grundsätzlichen Bedenken. Die Trinkwasserversorgung der Neubebauung soll durch einen vorhandenen Brunnen erfolgen (Kap. 8 der Begründung). Durch den geplanten Neubau der Herberge ist bei der unteren Wasserbehörde des Kreises eine neuer wasserrechtliche Erlaubnis für die Trinkwasserversorgung des Gesamtbetriebes (Pferdeheilpraxis, Herberge und Betriebsleiterwohnung) zu beantragen.

 

14.07.2014

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Umweltmedizin und Seuchenhygiene

Keine Bedenken.

./.

14.07.2014

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Sozialplanung

Keine Stellungnahme

./..

14.07.2014

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Verkehrsordnung

Keine Stellungnahme.

./.

11.06.2014

Az.: 307

Amt Mittelholstein

In Bezug auf Ihr Schreiben vom 02.06.2014 teile ich Ihnen mit, dass seitens der Gemeinde Padenstedt zum Entwurf des Bebauungsplanes VEP Nr. 18 und der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe weder Anregungen vorgetragen noch Bedenken erhoben werden.

./.

07.07.2014

Az.: VII 415-553.71/2-60-027

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes S-H., Kiel

Gegen die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 18 der ‚Gemeinde Großenaspe bestehen in verkehrlicher und straßenbaulicher Hinsicht nur dann keine Bedenken, wenn meine Stellungnahmen Az.: VII 414-553.71/2-60-027 vom 26.07.2012 und 21.02.2013 sowie 11.09.2013 vollinhaltlich berücksichtigt werden.

 

Darüber hinaus weise ich nochmals ausdrücklich auf den nachstehenden Punkt hin und bitte um Berücksichtigung:

  • Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes soll über einen vorhandenen Wirtschaftsweg in die Landesstraße 260 (L 260) erfolgen.

 

Die sich daraus ergebenden verkehrlichen Auswirkungen auf die L 260 sind durch eine entsprechende verkehrstechnische Untersuchung nachzuweisen und dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehrs Schleswig-Holstein (LBV-SH), Niederlassung Itzehoe zur Prüfung vorzulegen.

Die Stellungnahme bezieht sich im straßenbaulichen und straßenverkehrlichen Bereich nur auf Straßen des überörtlichen Verkehrs mit Ausnahme der Kreisstraßen.

 

 

19.06.2014

Az.: Großenaspe – SE

Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein, Schleswig

Wir können zurzeit keine Auswirkungen auf archäologische  Kulturdenkmäler durch die Umsetzung der vorliegenden Planung feststellen. Daher haben wir keine Bedenken.

Wenn während der Erdarbeiten Funde oder auffällige Bodenverfärbungen entdeckt werden, ist die Denkmalschutzbehörde unverzüglich zu benachrichtigen und die Fundstelle bis zum Eintreffen der Fachbehörde zu sichern. Verantwortlich hier sind gem. § 14 DSchG (in der Neufassung vom 12. Januar 2012) der Grundstückseigentümer und der Leiter der Arbeiten.

 

10.06.2014

Az.: 14-003218

TenneT, Lehrte

Die Planung berührt keine von uns wahrzunehmenden Belange. Es ist keine Planung von uns eingeleitet oder beabsichtigt.

Zur Vermeidung von Verwaltungsaufwand bitten wir Sie, uns an diesem Verfahren nicht weiter zu beteiligen.

 

10.06.2014

Az.: II-II-1 Bauverwaltung

Amt Boostedt-Rickling

Für die Gemeinden Boostedt und Heidmühlen habe ich zu der o.g. Planung keine Anregungen oder Bedenken mitzuteilen.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine

 


Anlage/n:

 

 

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