Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/16/2014/173  

Betreff: Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18 für das Gebiet "nördlich Brokstedter Straße/ Brokenlander Gehege"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Meike Piechotta
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Piechotta, Meike
Beratungsfolge:
Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Entscheidung
12.08.2014 
4. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Großenaspe Entscheidung
10.09.2014 
8. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2014-05-26 Durchführungsvertrag PDF-Dokument

Sachverhalt:

Der Bauleitplan ist von der Gemeindevertretung (vorab von dem Planungs- und Maßnahmenausschuss) als Satzung zu beschließen; dies gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Aufhebung. Aus der Niederschrift über die Sitzung der Vertretungskörperschaft muss eindeutig hervorgehen, dass der Beschluss als Satzungsbeschluss gefasst wurde. Die Begründung ist durch (einfachen) Beschluss zu billigen.

 

Empfehlung an die Gemeindevertretung:


Beschlussvorschlag:

Satzungsbeschluss über

den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18 für das Gebiet „nördlich Brokstedter Straße/ Brokenlander Gehege

nach § 10 BauGB

 

  1. Die während der dritten öffentlichen Auslegung des Entwurfs
     

des vorhabenbez. Bebauungsplanes Nr. 18 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „nördlich Brokstedter Straße/ Brokenlander Gehege


abgegebenen  Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat der Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeindevertretung Großenaspe am 12.08.2014 mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmen-ausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 12.08.2014, TOP 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmen-ausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 12.08.2014, TOP 


 

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von
 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmen-ausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 12.08.2014, TOP 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmen-ausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 12.08.2014, TOP 


 

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von

 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmen-ausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 12.08.2014, TOP 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmen-ausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 12.08.2014, TOP 

 


Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 (bei Festsetzungen nach § 172 BauGB: Aufgrund der §§ 10 und 172) des Baugesetzbuches (bei Aufnahme örtlicher Bauvorschriften als Festsetzungen in den Bebauungsplan zusätzlich: sowie nach § 92 der Landesbauordnung) beschließt die Gemeindevertretung Großenaspe

 

den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „nördlich Brokstedter Straße/ Brokenlander Gehege“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Text (Teil B) und den Durchführungsvertrag als Satzung.


Die Begründung wird gebilligt.

 

 

  1. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg sind jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:

keine

 


Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2014-05-26 Durchführungsvertrag (44 KB) PDF-Dokument (69 KB)    
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