Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/16/2014/176  

Betreff: Aufhebung der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "Gemarkung Brokenlande; östlicher Teilbereich des Erweiterungsgrundstückes der Biogasanlage, westlich der L 319 (Hamburger Chaussee), nördlich der L 260 (Brokenlander Straße)"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Meike Piechotta
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Piechotta, Meike
Beratungsfolge:
Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Entscheidung
12.08.2014 
4. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Für das Gebiet „Gemarkung Brokenlande; östlicher Teilbereich des Erweiterungsgrundstückes der Biogasanlage, westlich der L 319 (Hamburger Chaussee), nördlich der L 260 (Brokenlander Straße)“

soll die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 aufgehoben werden.

 

Die gewünschte Maßnahme (Neubau eines Betriebshofes an der BAB A7) wird nicht mehr in Brokenlande realisiert, da der Vorhabenträger den Zuschlag für die Baumaßnahme des 6-spurigen Ausbaus der BAB A7 nicht erhalten hat.


Beschlussvorschlag:

  1. Aufhebung der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 der Gemeinde Großenaspe

für das Gebiet „Gemarkung Brokenlande; östlicher Teilbereich des Erweiterungsgrundstückes der Biogasanlage, westlich der L 319 (Hamburger Chaussee), nördlich der L 260 (Brokenlander Straße)“.

 

  1. Evtl. angefallene Kosten sind mit dem Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg, Hamburger Straße 30 in 23795 Bad Segeberg abzurechnen und dem Vorhabenträger in Rechnung zu stellen.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlage/n:

 

 

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