Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/16/2014/178  

Betreff: Aufstellungsbeschluss der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Sportplatzgelände - südlich des Heidmühler Weges, östlich der Grundschule"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Meike Piechotta
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Piechotta, Meike
Beratungsfolge:
Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Entscheidung
12.08.2014 
4. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Es liegt der Gemeindevertretung ein Antrag von Herrn Bernd Konrad vom 25.05.2014 auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für die Fläche für den Sportbetrieb am Heidmühler Weg 14 vor, der am 11.06.2014 an den Planungs- und Maßnahmenausschuss verwiesen wurde.

 

Anlässlich der Legalisierung des vorhandenen Sportplatzgeländes, ist seitens der Gemeinde Großenaspe der Flächennutzungsplan um den gewünschten Bereich zu ändern.

 

Die Planungskosten trägt die Gemeinde.


Beschlussvorschlag:

 

  1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 17. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „Sportplatzgelände – südlich des Heidmühler Weges, östlich der Grundschule“ folgende Änderungen der Planung vorsieht:

Legalisierung des vorhandenen Sportplatzgeländes

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg in Fachdienst 61.00 – Räumliche Planung und Entwicklung, Hamburger Straße 30 in 23795 Bad Segeberg beauftragt werden.

 

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich/ in einem Scoping-Termin erfolgen.

 

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung sowie einem Hinweis im „Anzeiger“ und in der „Segeberger Zeitung“ einzuladen ist.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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