Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/16/2014/191  

Betreff: Information zum Planfeststellungsverfahren zur Änderung der Deponie Großenaspe
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Meike Piechotta
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Piechotta, Meike
Beratungsfolge:
Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Entscheidung
02.09.2014 
5. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Herr Konrad hat bereits am 12.08.2014 in der Planungs- und Maßnahmenausschusssitzung vorgestellt, dass die Firma Großenasper Entsorgungsgesellschaft mbH & Co. KG beabsichtigt, die am Standort bestehenden Deponien der Deponie Klasse 0 und 1 zusammenzuführen und eine gemeinsame Oberflächengestaltung zu schaffen. Die Deponie der Klasse 1 wird in der Fläche und im Volumen vergrößert. Die Deponie der Klasse 0 wird verkleinert. Die Ablagerungsmenge für die Deponie der Klasse 1 erhöht sich um ca. 720.000 m³ auf ca. 1.080.000 m³. Die Ablagerungsmenge für die Deponie der Klasse 0 wird um ca. 360.000 m³ auf ca. 270.000 m³ reduziert. Das Gesamtlagerungsvolumen beider Deponien zusammen erhöht sich von derzeit ca. 990.000 m³ auf ca. 1.350.000 m³. Für diese Erweiterung ist gem. § 35 Abs. 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ein Planfeststellungsverfahren einschl. einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG durchzuführen. Der Planfeststellungsbeschluss schließt gemäß § 75 VwVfG andere, die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen mit ein.

Zuständig für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens ist das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Hamburger Chaussee 25, 24220 Flintbek.

 

Der Plan und die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 26.08.2014 bis einschließlich 25.09.2014 beim Amt Bad Bramstedt-Land zur Einsichtnahme aus. Zusätzlich können die beim Amt Bad Bramstedt-Land ausgelegten Planunterlagen während der Auslegungsfrist im Internet unter www.umwelt.schleswig-holstein.de (Immissionsschutz, Chemikalien/ Allgemeines/ Bekanntmachungen/ Planfeststellungsverfahren) eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die beim Amt auszulegenden Planunterlagen maßgeblich sind.

 

Etwaige Einwendungen gegen den Plan können innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, d.h. vom 26.08.2014 bis einschließlich 09.10.2014, schriftlich beim Amt Bad Bramstedt-Land oder beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Hamburger Chaussee 25, 24220 Flintbek erhoben werden.

Bei der Erhebung von Einwendungen ist folgendes zu beachten:

  • Die Einwendung muss am letzten Tag der Einwendungsfrist bei einer der vorgenannten Behörden eingegangen sein.
  • Die Einwendungen müssen den Vor- und Zunamen sowie die volle Anschrift des Einwenders/ der Einwenderin tragen.
  • Ferner muss in der Einwendung die Art und der Umfang der jeweiligen Betroffenheit mitgeteilt sowie dargestellt werden, für welches Rechtsgut eine Beeinträchtigung durch das Vorhaben befürchtet wird.

Vereinigungen, die befugt sind, einen Rechtsbehelf gegen einen möglichen Planfeststellungsbeschluss zu erheben, können innerhalb der o.a. Einwendungsfrist eine Stellungnahme zum beantragten Vorhaben bei den vorgenannten Behörden abgeben.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 73 Abs. 4 S. 3 VwVfG), sowie die Stellungnahmen der Vereinigungen ausgeschlossen. Für Drittbetroffene führt das fehlende oder verspätete Vorbringen von Einwendungen bzw. Stellungnahmen dazu, dass sie keine Klage gegen einen erteilten Planfeststellungsbeschluss erheben können.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist hat das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen der Vereinigungen und die Stellungnahmen der beteiligten Behörden mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, zu erörtern. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann.

 

Der Erörterungstermin wird gesondert ortsüblich und zusätzlich im Internet bekannt gemacht. Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die fristgemäß Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt.
Wenn mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen sind, können die Benachrichtigungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Außerdem kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

 

Seitens des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe am 12.08.2014 wurde beschlossen, dass der Antragsteller das Vorhaben in der Gemeinde kurzfristig vorstellen soll.

Dieser Bitte wird seitens der Großenasper Entsorgungsgesellschaft mbH & Co Kommanditgesellschaft durch Herrn Brüggen und Herrn Linke nachgekommen.


Beschlussvorschlag:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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