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Sterbeurkunde


Allgemeine Informationen

Urkunden und Auskünfte aus den Personenstandsregistern

 

Zum Nachweis Ihres Personenstandes können Sie im Standesamt Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden/Heiratsurkunden, Sterbeurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden) beantragen. Zuständig für die Ausstellung ist das Standesamt, in dem sich die Geburt, die Eheschließung oder der Sterbefall ereignet hat.

Folgende Urkunden können ausgestellt werden:

 

Geburtenregister:

  • Geburtsurkunde

  • Beglaubigte Ablichtung / Abschrift aus dem Geburtenregister

  • Internationale Geburtsurkunde (mehrsprachig)

 

Eheregister:

  • Eheurkunde

  • Beglaubigte Ablichtung / Abschrift aus dem Eheregister

  • Internationale Eheurkunde (mehrsprachig)

 

Sterberegister:

  • Sterbeurkunde

  • Beglaubigte Ablichtung / Abschrift aus dem Sterberegister

  • Internationale Sterbeurkunde (mehrsprachig)

 

Lebenspartnerschaftsregister:

  • Lebenspartnerschaftsurkundeurkunde

  • Beglaubigte Ablichtung und beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister

 

Die Geburten-, Heirats- und Sterbebücher, die die Grundlage für die Ausstellung dieser Urkunden sind, befinden sich beim Standesamt bis zum Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungsfristen. Die Aufbewahrungsfristen belaufen sich bei Geburten auf 110 Jahre, bei Eheschließungen auf 80 Jahre und bei Sterbefällen auf 30 Jahre. 

 

Sind diese Fristen abgelaufen, werden diese Bücher an das Amtsarchiv Bad Bramstedt-Land abgegeben

Die Benutzung dieser Bücher richtet sich von diesem Zeitpunkt an nach dem Archivrecht, sodass nach Ablauf dieser Fristen und Übergabe dieser Bücher an das Amtsarchiv vom Standesamt keine Urkunden mehr ausgestellt werden dürfen. 

Ab diesem Zeitpunkt kann nur noch das Amtsarchiv Kopien und beglaubigte Ablichtungen ausstellen. Im Amtsarchiv befinden sich Geburtenbücher 110 Jahre zurück, Heiratsbücher 80 Jahre zurück und Sterbebücher 30 Jahre zurück, beginnend ab dem Jahre 1874. Nähere Auskünfte zum Archiv des Amtes Bad Bramstedt-Land erhalten Sie unter  

 

Nicht jeder hat die Möglichkeit, in jedes Register Einsicht zu nehmen bzw. sich Urkunden ausstellen zu lassen, da der vom Gesetzgeber vorgeschriebene  Datenschutz zu beachten und einzuhalten ist.

 

Grundsätzlich kann eine Urkunde oder Einsicht in das Register nur derjenige erhalten, auf den sich das Personenstandsregister (Geburt, Ehe, Sterbefall) bezieht, oder sein Ehegatte, oder seine Vorfahren bzw. Abkömmlinge in gerader Linie.

Urkunden aus den Geburten- und Sterberegistern können zudem die Geschwister des Eingetragenen erhalten, wenn im Einzelfall ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht und nachgewiesen wird. 

 

Dritte haben nur bei Vorhandensein eines sogenannten rechtlichen Interesses Anspruch auf Einsicht oder Urkundenausstellung. Ob ein berechtigtes oder rechtliches Interesse vorliegt, muss im Einzelfall durch den Antragsteller nachgewiesen werden. 

 

 

 

Sterbeurkunde beantragen

 

Die Ausstellung einer Sterbeurkunde eines nahen Familienangehörigen kann wie folgt beantragt werden:

  • durch persönliche Vorsprache mit gültigem Personalausweis oder Reisepass gegen Zahlung einer Gebühr in Höhe von 20,00 €. Jede weitere gleichzeitig angeforderte Urkunde kostet 10,00 €. (bar oder Kartenzahlung)

  • durch schriftlichen Antrag per Post. Bitte fügen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) und die Gebühr in Höhe von 20,00 € in bar bei. Ansonsten erhalten Sie vorab die Bankdaten für die Überweisung per Vorauskasse. Nach Zahlungseingang wird die Urkunde an die Adresse, die sich aus Ihrem Personalausweis ergibt, gesendet. Bei Aufenthalt im Ausland geben Sie bitte die Adresse an, an die die Urkunde versendet werden soll.

  • per E-Mail an die E-Mail-Adresse:  . Bitte fügen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) bei. Sie erhalten vorab die Bankdaten per e-mail für die Überweisung per Vorauskasse. Nach Zahlungseingang wird die Urkunde an die Adresse, die sich aus Ihrem Personalausweis ergibt, gesendet. Bei Aufenthalt im Ausland geben Sie bitte die Adresse an, an die die Urkunde versendet werden soll.

  • per Bevollmächtigten. Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht und einer Kopie Ihres Personalausweises (Vor- und Rückseite) den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor. 

 

Zuständigkeit:

  • Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eingetreten

  • Das beauftragte Bestattungsunternehmen erledigt in der Regel alle Formalitäten für die Beurkundung eines Sterbefalles. Das Bestattungsunternehmen teilt Ihnen mit, welche Unterlagen es von Ihnen für die Sterbefallbeurkundung benötigt. Auf jeden Fall sollten Sie das Stammbuch der Familie (darin enthalten sind Geburtsurkunden, Eheurkunde, Sterbeurkunde evtl. bereits verstorbener Ehegatten enthalten) und den Personalausweis der oder des Verstorbenen dem Bestattungsunternehmen übergeben.

Der Bestatter veranlasst dann beim Standesamt die Ausstellung der Sterbeurkunden.

  • Sofern kein Bestatter beauftragt wird, sind die Familienangehörigen zur Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt verpflichtet. Zusätzlich zu den genannten Unterlagen ist die Todesbescheinigung des Arztes, der den Tod festgestellt hat, beizufügen.

 

Folgende Angaben benötigen wir von Ihnen:

  • Name, Vorname

  • Geburtsdatum und -ort

  • Name und Vorname, möglichst auch Geburtsdatum der oder des Verstorbenen

  • Wenn bekannt: Todestag und -ort des Verstorbenen sowie Standesamt und Beurkundungsnummer

  • Bitte geben Sie an, welches Dokument Sie benötigen:

    • Sterbeurkunde

    • Beglaubigte Ablichtung / Abschrift aus dem Sterberegister

    • Internationale Sterbeurkunde (mehrsprachig)

  • Nachweis Ihrer Verwandtschaft zu der oder dem Verstorbenen bzw. legen Sie einen Nachweis Ihres rechtlichen Interesses vor

 

Voraussetzungen:

Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz.

Sterbeurkunden können daher nur ausgestellt werden für

 

  • Familienangehörige der oder des Verstorbenen wie

  • Ehegatten

  • Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes)

  • Vorfahren und Abkömmlinge (Eltern oder Großeltern sowie die Kinder und Enkel)

  • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen

Andere Personen, also auch nähere Verwandte, erhalten eine Sterbeurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (z.B. Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil, vollstreckbarer Titel).

Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

 

Fristen:

  • Urkunden aus dem Sterberegister werden für einen Zeitraum von 30 Jahren zurück ausgestellt. Für Sterbefälle mehr als 30 Jahre zurück sind Auskünfte an das Amtsarchiv  zu richten.

 

Zentrale Urkunden:

  • Schleswig-Holstein führt ein zentrales elektronisches Personenstandsregister. Urkunden zu Sterbefällen, die elektronisch registriert wurden (seit 2009) können bei jedem schleswig-holsteinischen Standesamt beantragt werden. 

Darüber hinaus erfassen die Standesämter derzeit die zurückliegenden Sterberegister (2008 und älter) nach und können, sofern der Sterbefall bereits nacherfasst wurde, gegebenenfalls auch hieraus Urkunden ausstellen.

 

 

Ansprechpartner

Fachbereich 2 Kunden – Standesamt

König-Christian-Straße 6

24576 Bad Bramstedt

E-Mail: 

Telefon: (04192) 2009 0

 

 


Ansprechpartner

Fachbereich 2 - Kunden
König-Christian-Straße 6
24576 Bad Bramstedt

(04192) 2009 0

Merkblätter

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