Holsteiner Auenland         

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Kfz-Abmeldung


Allgemeine Informationen

Der Service einer Kraftfahrzeugabmeldung wird ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger durchgeführt, die in einer unserer 14 amtsangehörigen Gemeinden  wohnhaft sind.

 

Hinweis: Alle außerhalb unserer Gemeinden wohnhaften Einwohnerinnen und Einwohner sowie KFZ-Gewerbetreibende wenden sich bitte direkt an die Zulassungsstelle des Kreises Segeberg.

 

Bei fehlenden Unterlagen kann die Stilllegung hier nicht durchgeführt werden. In solchen Fällen wenden Sie sich bitte an die Kfz-Zulassungsstellen in Bad Segeberg oder in Norderstedt.

 

Neuanmeldungen sind allerdings nicht möglich.

 

Wer ein Kraftfahrzeug neu zulassen will oder aus einem anderen Kreis zuzieht, muss einen neuen Kraftfahrzeugschein beantragen. Dieses ist weiterhin nur über die Zulassungsbehörde in Bad Segeberg oder Norderstedt möglich.


Notwendige Unterlagen

Für die Abmeldung eines Kraftfahrzeuges sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • in der Regel 2 Kennzeichen (Ausnahme KRAD, L-KRAD, Anhänger)

Gebühren

Die Gebühr für die Abmeldung beträgt 16,50 €.

 

Die Reservierung als Verbleibskennzeichen kostet zusätzlich 2,60 €.


Ansprechpartner

Fachbereich Kunden
König-Christian-Straße 6
24576 Bad Bramstedt
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