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Tagesordnung - 4. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hardebek  

Bezeichnung: 4. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hardebek
Gremium: Gemeindevertretung Hardebek
Datum: Mo, 05.05.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:08 Anlass: Sitzung
Raum: Dörpshus Hardebek
Ort: Heisterberg 8, 24616 Hardebek

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil)      
Ö 3  
Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 24.02.2014  
10/2014/035  
     
   
Ö 4  
1. Einwohnerfragestunde      
Ö 5  
Enthält Anlagen
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die Klarstellungssatzung i.V. mit einer Ergänzungssatzung für den Bereich "Hasenkruger Kamp; südlich der Hauptstraße, westlich des Grabens und des Biotops sowie östlich der Schulstraße"  
VO/10/2014/046  
Ö 6  
Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 für das Gebiet "Hofgemeinschaft Weide-Hardebek; südlich der Hauptstraße"  
Enthält Anlagen
VO/10/2014/047  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Für das Gebiet „Hofgemeinschaft Weide-Hardebek; südlich der Hauptstraße“ wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 2 aufgestellt.

Es werden folgende Planziele verfolgt:

Ziel ist eine bessere Ausnutzung der verfügbaren Standorte und die Gestaltung der Hofgemeinschaft

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg in Fachdienst 61.00 – Räumliche Planung und Entwicklung, Hamburger Straße 30 in 23795 Bad Segeberg beauftragt werden.

 

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung sowie einem Hinweis im „Anzeiger“ und in der „Segeberger Zeitung“ einzuladen ist.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

   
    05.05.2014 - Gemeindevertretung Hardebek
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1.              r das Gebiet „Hofgemeinschaft Weide-Hardebek; südlich der Hauptstraße wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 2 aufgestellt.

 

Es werden folgende Planziele verfolgt:

 

Ziel ist eine bessere Ausnutzung der verfügbaren Standorte und die Gestaltung der Hofgemeinschaft

 

2.              Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3.              Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg in Fachdienst 61.00 - Räumliche Planung und Entwicklung, Hamburger Straße 30 in 23795 Bad Segeberg beauftragt werden.

 

4.              Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

5.              Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung sowie einem Hinweis im „Anzeiger“ und in der „Segeberger Zeitung“ einzuladen ist.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

7

dagegen

---

Enthaltungen

---

 

Ö 7  
Bericht der Bürgermeisterin      
Ö 8  
Bericht der Ausschussvorsitzenden      
Ö 9  
Aufstellung Spendeneingänge 2013  
Enthält Anlagen
VO/10/2014/042  
Ö 10  
Über- und außerplanmäßige Ausgaben - Stand 31.12.2013  
Enthält Anlagen
VO/10/2014/043  
Ö 11  
Zusammenarbeit der Grundschulen Brokstedt und Hennstedt - öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen den Mitgliedsgemeinden des Schulverbandes Brokstedt und Umgebung  
Enthält Anlagen
VO/10/2014/044  
Ö 12  
1. Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Schulverband Brokstedt und Umgebung  
Enthält Anlagen
VO/10/2014/045  
Ö 13  
Erlass einer neuen Hauptsatzung  
Enthält Anlagen
VO/10/2013/035  
Ö 14  
Anträge des TSV Hardebek      
Ö 14.1  
Gewährung einer Entschädigung für anerkannte Übungsleiter/innen des TSV Hardebek  
Enthält Anlagen
VO/10/2014/048  
Ö 14.2  
Antrag des TSV Hardebek auf Bezuschussung von Sportgeräten      
Ö 15  
Genehmigung der Auftragsvergabe für die Aufstellung einer Straßenlampe am Ehrenmal      
Ö 16  
Auftragsvergabe der Sanierungsarbeiten in den Straßen "Jungfernstieg" und "Moorweg"  
Enthält Anlagen
VO/10/2014/049  
Ö 17  
2. Einwohnerfragestunde      
Ö 18  
Sonstiges      
N 19     Personalangelegenheiten      
               

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