Tagesordnung - Konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hagen
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
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Ö 1 | Anträge zur Tagesordnung | ||||||||||
Ö 2 | Eröffnung der Sitzung durch den bisherigen Bürgermeister und Feststellung des ältesten Mitgliedes der Gemeindevertretung | VO/05/2018/001 | |||||||||
Ö 3 | Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters unter Leitung des ältesten Mitgliedes | VO/05/2018/002 | |||||||||
Ö 4 | Ernennung und Vereidigung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters | VO/05/2018/003 | |||||||||
Ö 5 | Wahl der Stellvertretenden der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters | VO/05/2018/004 | |||||||||
Ö 6 | Ernennung und Vereidigung der Stellvertretenden der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters | VO/05/2018/005 | |||||||||
Ö 7 | Verpflichtung der Mitglieder der Gemeindevertretung | VO/05/2018/006 | |||||||||
Ö 8 | Wahl der Mitglieder der Ausschüsse | VO/05/2018/007 | |||||||||
Ö 9 | Wahl der Ausschussvorsitzenden und ihrer Stellvertreter | VO/05/2018/008 | |||||||||
Ö 10 | Wahl der Stellvertretenden bzw. des Stellvertretenden für die Bürgermeisterin / den Bürgermeister im Amtsausschuss | VO/05/2018/009 | |||||||||
Ö 11 | Verlesung des 100-jährigen Protokolls | ||||||||||
Ö 12 | Benennung von Personen für die Schöffenwahl für die Amtsperiode 2019 - 2023 | VO/05/2018/010 | |||||||||
Ö 13 | Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2015 | VO/05/2018/127 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag: Die am 28.03.2018 durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2015 führte zu keinen Beanstandungen. Der Jahresabschluss 2015, der zum Bilanzstichtag 31.12.2015 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 1.944.103,42 € und einem Eigenkapital von 1.163.894,43 € abschließt, wird gemäß § 95n der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der vorgelegten Form festgestellt.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 78.295,66 € wird nach § 26 Abs. 2 i.V.m. § 26 Abs. 3 Gemeindehaushalts-Verordnung-Doppik (GemHVO) in anteiliger Höhe von 61.329,45 €zum Ausgleich des vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt. Der verbleibende Jahresüberschuss von 16.966,21 € wird nach § 26 Abs. 2 GemHVO-Doppik durch Umbuchung der Ergebnis-rücklage zugeführt.
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18.06.2018 - Gemeindevertretung Hagen | |||||||||||
Ö 13 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Die am 28.03.2018 durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2015 führte zu keinen Beanstandungen. Der Jahresabschluss 2015, der zum Bilanzstichtag 31.12.2015 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 1.944.103,42 € und einem Eigenkapital von 1.163.894,43 € abschließt, wird gemäß § 95n der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der vorgelegten Form festgestellt.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 78.295,66 € wird nach § 26 Abs. 2 i.V.m. § 26 Abs. 3 Gemeindehaushalts-Verordnung-Doppik (GemHVO) in anteiliger Höhe von 61.329,45 €zum Ausgleich des vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt. Der verbleibende Jahresüberschuss von 16.966,21 € wird nach § 26 Abs. 2 GemHVO-Doppik durch Umbuchung der Ergebnis-rücklage zugeführt.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 14 | Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2016 | VO/05/2018/128 | |||||||||
Ö 15 | Verschiedenes | ||||||||||
Ö 16 | Verabschiedung der ausgeschiedenen Gemeindevertreter und bürgerlichen Ausschussmitglieder | ||||||||||