Tagesordnung - 3. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
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Ö 1 | Anträge zur Tagesordnung | ||||||||||
Ö 2 | Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil) | ||||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||
Ö 4 | Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 12.09.2018 | 16/2018/010 | |||||||||
Ö 5 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||||||
Ö 6 | Berichte der Ausschussvorsitzenden | ||||||||||
Ö 7 | Bildung Wahlvorstand und Festlegung Wahllokal für die Europawahl am 26.05.2019 | VO/16/2018/052 | |||||||||
Ö 8 | Gültigkeit der Gemeindewahl vom 06.05.2018 | VO/16/2018/053 | |||||||||
Ö 9 | Wasserwerk Großenaspe - hier Beauftragung N3 beraHaus | VO/16/2018/054 | |||||||||
Ö 10 | Stellungnahme zum 2. Entwurf der Windenergie-Regionalplanung | VO/16/2018/057 | |||||||||
Ö 11 | Beteiligungsangebot der Schleswig-Holstein Netz AG ab April 2019 | VO/16/2018/058 | |||||||||
Ö 12 | Eventuelle Änderung der Entschädigungssatzung aufgrund der Änderung der landesweiten Entschädigungsverordnung für freiwillige Feuerwehren -EntschVO-fF- (Aufwandsentschädigung Wehrführer, Stellvertreter und Gerätewart) | VO/16/2018/059 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
Variante 1: Die Entschädigungssatzung der Gemeinde Großenaspe bezüglich des § 4 soll wie folgt geändert werden:
- Der Gemeindewehrführer erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 % des Höchstsatzes der Entschädigungsverordnung. - Die Stellvertretungen erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100% des Höchstsatzes der Entschädigungsverordnung. - Der Gemeindewehrführer erhält ein Kleidergeld in Höhe von 100% der Entschädigungsverordnung. - Die stellvertretenden Gemeindewehrführer erhalten ein Kleidergeld in Höhe von 100 % des Höchstsatzes der Entschädigungsverordnung. - Der Gerätewart erhält eine Entschädigung in Höhe von 100 % (statt bisher 55%) des Höchstsatzes der Entschädigungsrichtlinien.
Variante 2: Die Entschädigungssatzung der Gemeinde Großenaspe bezüglich des § 4 soll nicht geändert werden.
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12.12.2018 - Gemeindevertretung Großenaspe | |||||||||||
Ö 12 - geändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Variante 1: Die Entschädigungssatzung der Gemeinde Großenaspe bezüglich des § 4 soll wie folgt geändert werden:
-Der Gemeindewehrführer erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 % des Höchstsatzes der Entschädigungsverordnung. -Die Stellvertretungen erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100% des Höchstsatzes der Entschädigungsverordnung. -Der Gemeindewehrführer erhält ein Kleidergeld in Höhe von 100% der Entschädigungsverordnung. -Die stellvertretenden Gemeindewehrführer erhalten ein Kleidergeld in Höhe von 100 % des Höchstsatzes der Entschädigungsverordnung. -Der Gerätewart erhält eine Entschädigung in Höhe von 100 % (statt bisher 55%) des Höchstsatzes der Entschädigungsrichtlinien.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 13 | Wasserwerk Großenaspe - Nachträgliche Beauftragung Austausch Filterkesselanlage - Fa. NRB Thomsen | VO/16/2018/061 | |||||||||
Ö 14 | Büro X1 - Beauftragung Digitalisierung der Bestandspläne zu Sporthalle & Schule | VO/16/2018/062 | |||||||||
Ö 15 | Neuanschaffung Einsatzschutzbekleidung für die Freiwillige Feuerwehr im Haushaltsjahr 2019 | VO/16/2018/064 | |||||||||
Ö 16 | Sondervermögen der Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Großenaspe; hier: Einnahme- und Ausgabeplan für das Haushaltsjahr 2019 | VO/16/2018/065 | |||||||||
Ö 17 | Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 | VO/16/2018/066 | |||||||||
Ö 18 | Verschiedenes | ||||||||||
Ö 19 | 2. Einwohnerfragestunde | ||||||||||
N 20 | Bericht Ergebnisprotokoll (nichtöffentlicher Teil) | ||||||||||
N 21 | Erschließung Diekstücken hier: Nachträgliche Zustimmung zur Übernahme der Ausbaukosten des südlichen Stichweges | ||||||||||
N 22 | Verschiedenes | ||||||||||