Die Gemeindevertretung erhebt die im Entwurf vorgelegte Hauptsatzung zum Beschluss.
12.09.2019 - Gemeindevertretung Föhrden-Barl
Ö 6 - geändert beschlossen
Beschluss:
a)
Die Gemeindevertretung erhebt die im Entwurf vorgelegte Hauptsatzung mit folgenden Änderungenzum Beschluss:
§ 5 Abs. 1 Nr. c) wird wie folgt geändert: Zusammensetzung: 3 Gemeindevertreter/innen und oder 2 Bürger/innen, die der Gemeindevertretung angehören können.
§ 11 Die Hauptsatzung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 21.01.2014, zuletzt geändert durch Satzung vom 30.03.2017, außer Kraft.
Abstimmungsergebnis:
dafür
7
dagegen
0
Enthaltungen
0
b)
Gleichzeitig erklären folgende Mitglieder des Ausschusses für kulturelle Angelegenheiten ihren Rücktritt: