Auszug - Erlass einer neuen Hundesteuersatzung für die Gemeinde Föhrden-Barl
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die Gemeindevertretung stimmt der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer ab 01.01.2020 zu.
Hinweis:
In der neuen Satzung ab 01.01.2020 unter dem § 4 Abs. 3 Hunde, die steuerfrei gehalten werden dürfen muss es § 6 heißen.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 8 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |