Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung nimmt gem. § 95 d GO die über- und außerplanmäßigen Ausgaben – Stand 30.06.2019 – laut anliegender Aufstellung zur Kenntnis.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung nimmt gem. § 95 d GO die über- und außerplanmäßigen Ausgaben - Stand 30.06.2019 - laut anliegender Aufstellung zur Kenntnis.