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Tagesordnung - 9. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe  

Bezeichnung: 9. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe
Gremium: Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe
Datum: Di, 29.10.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:15 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckraum in der Grundschule Großenaspe
Ort: Heidmühler Weg 14, 24623 Großenaspe

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Einwohnerfragezeit      
Ö 3  
Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift      
Ö 4  
Bericht des Ausschussvorsitzenden      
Ö 5  
Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil)      
Ö 6  
Erstellung einer Druckluftspülstation für das Abwasserpumpwerk Freiweide hier: Sachstandsbericht / Beschluss zur Durchführung des Vergabeverfahrens  
VO/16/2019/121  
Ö 7  
B 21 1. Ä - Satzungsbeschluss zur 1 Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 21 für das Gebiet "zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg"nach § 10 BauGB - Empfehlung des PUMA für die GV (Der Puma kann die Empfehlung an die GV abgeben, den Beschluss zu fassen. der Satzungsbeschluss ist eine vorbehaltene Aufgabe der GV.)  
VO/16/2019/120  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Zur Sitzung des PUMA am 28.10.2019 / 29.10.2019 und zur Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe am (nach der PUMA Sitzung)

 

 

Der Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe empfiehlt der Gemeindevertretung, den nachfolgenden Satzungsbeschluss zu fassen:/ Die Gemeindevertretung Großenaspe fasst den folgenden

 

 

Satzungsbeschluss zur 1.. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 21 für das Gebiet "zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg"nach § 10 BauGB

 

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1.. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 21 für das Gebiet "zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg"

 

abgegebenen  Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat der Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe am 02.09.2019  mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Großenaspe

vom  02.09.2019, TOP  6

 

Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

2. Aufgrund des § 10 (bei Festsetzungen nach § 172 BauGB: Aufgrund der §§ 10 und 172) des Baugesetzbuches (bei Aufnahme örtlicher Bauvorschriften als Festsetzungen in den Bebauungsplan zusätzlich: sowie nach § 84 der Landesbauordnung) beschließt die Gemeindevertretung Großenaspe die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B), als Satzung.

 

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amt-bad-bramstedt-land.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

5. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen.(Gilt bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB bzw. bei einem Verfahren nach § 13b)

 

 

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Zahl der Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe : ______________

davon anwesend:

 

 

Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter:

davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter / Mitglieder des PUMA von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

bitte prüfen und eintragen

 

 

An alle Protokollführer:

 

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!

 

 

 

 

 

 

   
    29.10.2019 - Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe
    Ö 7 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Zur Sitzung des PUMA am 29.10.2019 und zur nachfolgenden Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe

 

Der Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe empfiehlt der Gemeindevertretung, den nachfolgenden Satzungsbeschluss zu fassen:

 

Satzungsbeschluss zur 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 21 für das Gebiet "zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg"nach § 10 BauGB

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 21 für das Gebiet "zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg" abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat der Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe am 02.09.2019  mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Großenaspe  vom  02.09.2019, TOP  6

 

Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (bei Aufnahme örtlicher Bauvorschriften als Festsetzungen in den Bebauungsplan zusätzlich) sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung Großenaspe die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amt-bad-bramstedt-land.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen.(Gilt bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB bzw. bei einem Verfahren nach § 13b)

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Mitglieder des PUMA von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Bernd Konrad und Arne Konrad

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

7

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

   
    11.12.2019 - Gemeindevertretung Großenaspe
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Großenaspe fasst den folgenden Beschluss:

 

 

Satzungsbeschluss zur  1.. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 21 für das Gebiet "zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg"nach § 10 BauGB

 

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs  der 1.. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 21 für das Gebiet "zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg"

 

abgegebenen  Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat der Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe am 02.09.2019  mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Großenaspe  vom  02.09.2019, TOP  6

 

Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

2. Aufgrund des § 10 (bei Festsetzungen nach § 172 BauGB: Aufgrund der §§ 10 und 172) des Baugesetzbuches (bei Aufnahme örtlicher Bauvorschriften als Festsetzungen in den Bebauungsplan zusätzlich: sowie nach § 84 der Landesbauordnung) beschließt die Gemeindevertretung Großenaspe die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B), als Satzung.

 

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amt-bad-bramstedt-land.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

5. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen.(Gilt bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB bzw. bei einem Verfahren nach § 13b)

 

 

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

Bemerkung:

Aufgrund des§ 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Bernd Konrad, Arne Konrad

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

14

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

Ö 8  
B-Plan 21, 1. Änderung "Diekstücken" hier: Erläuterungen zur weiteren Erschließungsplanung  
Enthält Anlagen
VO/16/2019/122  
Ö 9  
B-Plan 21, 1. Änderung "Diekstücken" hier: Beauftragung der Vermessungsleistungen  
VO/16/2019/123  
Ö 10  
Ausbau der Straße Diekstücken hier: Planüberlegungen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse  
VO/16/2019/124  
Ö 11  
Verschiedenes      
Ö 12  
Einwohnerfragezeit      
N 13     Bericht Ergebnisprotokoll (nichtöffentlicher Teil)      
N 14     Bauanträge      
N 15     Verschiedenes      
               

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