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Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Heidmoor  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Heidmoor
Gremium: Gemeindevertretung Heidmoor
Datum: Di, 10.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:40 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Heidmoor
Ort: Moorweg 13, 24632 Heidmoor

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 25.11.2019  
13/2019/011  
     
   
Ö 4  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 5  
Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil)      
Ö 6  
Über- und außerplanmäßige Ausgaben - Stand 31.12.2018  
Enthält Anlagen
VO/13/2019/138  
Ö 7  
B 3 - Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "östlich der Dorfstraße (K 48), südlich des Moorweges  
VO/13/2019/139  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

 

Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan

 

bei Neuaufstellung Bebauungsplan:

  1. Für das Gebiet „östlich der Dorfstraße (K48), südlich des Moorweges, angrenzend an die im Zusammenhang bebaute Ortslage“ wird ein Bebauungsplan aufgestellt.

Es werden folgende Planziele verfolgt:

Wohnbebauung

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).


 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das
    Planungsbüro
    Kreisplanungsamt Segeberg
    Fachdienst 61.00
    Räumliche Planung und Entwicklung
    Hamburger Straße 30
    23795 Bad Segeberg

    beauftragt werden.

 

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  (§ 4 Abs. 1 BauGB) kann nach dem § 13 b BauGB-Verfahren entfallen. Die Gemeinde kann die frühzeitige Beteiligung trotzdem durchführen.
    Insofern ist zu bestimmen, ob die frühzeitige Beteiligung erfolgen soll oder nicht.

    Entscheidung:
    frühzeitig soll : O
    frühzeitig soll nicht : O

     

 

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB kann nach dem § 13 b BauGB-Verfahren entfallen. Die Gemeinde kann die frühzeitige Beteiligung trotzdem durchführen.
    Insofern ist zu bestimmen, ob die frühzeitige Beteiligung erfolgen soll oder nicht.

    Entscheidung:
    frühzeitig soll  O
    frühzeitig soll nicht O


    Wenn, dann soll sie wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.

 

Oder falls die Voraussetzungen dafür gegeben sind:

 

Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 3 Abs. 1 Satz 3 BauGB abgesehen, weil …/ wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Zahl der

Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter

Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses: _______

davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter

von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

 

An alle Protokollführer:

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen

 

 

 

   
    10.12.2019 - Gemeindevertretung Heidmoor
    Ö 7 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan

 

bei Neuaufstellung Bebauungsplan:

 

1. r das Gebiet „östlich der Dorfstraße (K48), südlich des Moorweges, angrenzend an die im Zusammenhang bebaute Ortslage wird ein Bebauungsplan aufgestellt.

Es werden folgende Planziele verfolgt:

 

Wohnbebauung

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das

 

Planungsbüro

Kreisplanungsamt Segeberg

Fachdienst 61.00

umliche Planung und Entwicklung

Hamburger Straße 30

23795 Bad Segeberg

 

beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung 4 Abs. 1 BauGB) kann nach dem § 13 b BauGB-Verfahren entfallen. Die Gemeinde chte die frühzeitige Beteiligung trotzdem durchführen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB kann nach dem § 13 b BauGB-Verfahren entfallen. Die Gemeinde chte die frühzeitige Beteiligung trotzdem durchführen.

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis:

dafür

5

dagegen

---

Enthaltungen

---

 

Ö 8  
Beschlussfassung über die Höhe der Verzinsung des Anlagekapitals für die Abwasserentsorgungseinrichtung  
VO/13/2019/143  
Ö 9  
11. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Heidmoor (Beitrags- und Gebührensatzung)  
Enthält Anlagen
VO/13/2019/144  
Ö 10  
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020  
Enthält Anlagen
VO/13/2019/145  
N 11     Bericht Ergebnisprotokoll (nichtöffentlicher Teil)      
               

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