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Auszug - B 3 - Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "östlich der Dorfstraße (K 48), südlich des Moorweges  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Heidmoor
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung Heidmoor Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 10.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:40 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Heidmoor
Ort: Moorweg 13, 24632 Heidmoor
VO/13/2019/139 B 3 - Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "östlich der Dorfstraße (K 48), südlich des Moorweges
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan

 

bei Neuaufstellung Bebauungsplan:

 

1. r das Gebiet „östlich der Dorfstraße (K48), südlich des Moorweges, angrenzend an die im Zusammenhang bebaute Ortslage wird ein Bebauungsplan aufgestellt.

Es werden folgende Planziele verfolgt:

 

Wohnbebauung

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das

 

Planungsbüro

Kreisplanungsamt Segeberg

Fachdienst 61.00

umliche Planung und Entwicklung

Hamburger Straße 30

23795 Bad Segeberg

 

beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung 4 Abs. 1 BauGB) kann nach dem § 13 b BauGB-Verfahren entfallen. Die Gemeinde chte die frühzeitige Beteiligung trotzdem durchführen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB kann nach dem § 13 b BauGB-Verfahren entfallen. Die Gemeinde chte die frühzeitige Beteiligung trotzdem durchführen.

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

dafür

5

dagegen

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Enthaltungen

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