Unterbringung von Fundtieren
a) Kündigung des bestehenden Fundtiervertrages mit dem Tierheim Wasbek
b) Abschluss eines neuen Fundtiervertrages mit dem Tierheim Neumünster
c) Vereinbarung über einen Bereitschaftsdienst außerhalb der Öffnungszeitendes Tierheimes (Abend-und Nachtdienst)