Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/20/2021/136  

Betreff: Wahl einer Schiedsfrau/eines Schiedsmannes sowie einer stellvertretenden Schiedsfrau/eines stellvertretenden Schiedsmannes
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Janin Feger
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Feger, Janin
Beratungsfolge:
Amtsausschuss des Amtes Bad Bramstedt-Land
08.04.2021 
12. Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Bad Bramstedt-Land geändert beschlossen   
Finanz-, Personal-, Planungs- und Maßnahmenausschuss Amt
29.03.2021 
7. Sitzung des Finanz-, Planungs- und Maßnahmenausschusses des Amtes geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt:

Die Wahlzeit der Schiedsfrau, Frau Kirsten Leidecker, Großenaspe, sowie des stellvertretenden Schiedsmannes, Herrn Jochen Albertsen, Bimöhlen, läuft am 20.April 2021 ab. Frau Kirsten Leidecker steht für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung; Herr Jochen Albertsen steht für eine Wiederwahl zur Verfügung. Gemäß § 2 der Schiedsordnung sind in das Schiedsamt Personen zu berufen,

1. die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind      (Lebenserfahrung, Menschenkenntnis und Bereitschaft zum Gespräch)

2.  das 30. Lebensjahr vollendet haben

3.  in einer amtsangehörigen Gemeinde des Schiedsamtsbezirkes wohnen

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Wahlzeit der Schiedsfrau, Frau Kirsten Leidecker, Großenaspe, sowie des stellvertretenden Schiedsmannes, Herr Jochen Albertsen, Bimöhlen, läuft am 20. April 2021 ab. Für die vorzunehmende Neuwahl erfolgte am 08.02.2021 eine Bekanntmachung über die anstehende Wahl der Schiedsfrau/des Schiedsmannes sowie der stellvertretenden Schiedsfrau/des Stellvertretenden Schiedsmannes mit der Bitte um Einreichung der Bewerbung interessierter Personen bis zum 08.03.2021. Die bisherige Schiedsfrau, Frau Leidecker, steht für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung; der stellvertretende Schiedsmann, Herr Albertsen, steht für eine Wiederwahl zur Verfügung. Die Wahl der Schiedsfrauen und Schiedsmänner erfolgt für die aus mehreren amtsangehörigen Gemeinden zusammengesetzten Schiedsamtsbezirke gemäß § 3 der Schiedsordnung durch den Amtsausschuss. Die Wahlzeit beträgt 5 Jahre, gerechnet vom Tag der Bestätigung durch den Präsidenten des Amtsgerichts. Aufgrund der durch öffentliche Bekanntmachung erfolgten Neuausschreibung sind zwei weitere Bewerbungen eingegangen. Der Amtsausschuss entscheidet nunmehr, Herrn ……. zum Schiedsmann sowie Herrn …..zur zum stellvertretenden Schiedsmann zu wählen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlage/n:

keine

 

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