Die Gemeindevertretung genehmigt gem. § 82 GO die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen - Stand 31.12.2020 - laut anliegender Aufstellung.
16.06.2021 - Gemeindevertretung Hagen
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung genehmigt gem. § 82 GO die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen - Stand 31.12.2020 - laut anliegender Aufstellung.