Die Gemeindevertretung genehmigt gem. § 82 GO die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen – Stand 30.06.2021 – laut anliegender Aufstellung.
01.12.2021 - Gemeindevertretung Hagen
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung genehmigt gem. § 82 GO die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen - Stand 30.06.2021 - laut anliegender Aufstellung.