Die Gemeindevertretung genehmigt gem. § 82 GO die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen – Stand 31.12.2022 – laut anliegender Aufstellung.
29.06.2023 - Gemeindevertretung Hasenkrug
Ö 20 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung genehmigt gem. § 82 GO die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen - Stand 31.12.2022 - laut anliegender Aufstellung.